Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
Die Nutzung von AddThis birgt viele Vorteile für Ihre Website, doch wie sieht es mit der DSGVO-Konformität aus? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Daten AddThis erhebt, welche rechtlichen Grundlagen erforderlich sind und wie Sie Ihre Datenschutzerklärung anpassen müssen, um rechtlich abgesichert zu sein.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist AddThis?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet AddThis?
- Wer betreibt AddThis?
- Rechtslage: Darf man AddThis einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von AddThis ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie AddThis einsetzen.
Was ist AddThis?
AddThis ist ein Social-Media-Tool, das es Website-Betreibern ermöglicht, ihren Nutzern das einfache Teilen von Inhalten auf verschiedenen sozialen Netzwerken zu ermöglichen. Es bietet eine Vielzahl von Funktionen, darunter Share-Buttons, Follow-Buttons und Content-Empfehlungen, die die Interaktion und Reichweite von Webinhalten erhöhen können. AddThis ist besonders beliebt, da es eine einfache Integration und Anpassung bietet, die es Betreibern ermöglicht, das Erscheinungsbild und die Funktionalität der Buttons an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Ein Beispiel für die Nutzung von AddThis ist ein Blog, der Share-Buttons unter jedem Artikel einfügt, damit Leser den Artikel schnell auf Plattformen wie Facebook, Twitter oder LinkedIn teilen können. Ein weiteres Beispiel ist eine E-Commerce-Website, die Follow-Buttons für ihre Social-Media-Kanäle einbindet, um die Anzahl der Follower zu erhöhen und somit die Kundenbindung zu stärken.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet AddThis?
Welche Daten bei Integration von AddThis verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse
- Mobile Advertising ID (MAID)
- Browsertyp
- Browsersprache
- Betriebssystem
- Datum und Uhrzeit des Website-Besuchs
- Verweildauer auf der Website
- Scrollverhalten des Nutzers
- Verweisende URL
- Suchbegriffe, die zur Website geführt haben
- Häufigkeit der Nutzung von AddThis-Tools
- Geolokalisierungsdaten (abgeleitet von der IP-Adresse)
- Nutzerverhalten beim Teilen von Inhalten
- Eindeutige Cookie-ID
- Besuchte Webseiten
Wer betreibt AddThis?
Anbietername: Oracle Corporation
Anschrift: 2300 Oracle Way, Austin, TX 78741, USA
Telefon: +1 737-867-1000
E-Mail: privacy_ww@oracle.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.oracle.com/legal/privacy/addthis-privacy-policy.html
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: Oracle Corporation
Anschrift: Oracle Deutschland B.V. & Co. KG, Riesstraße 25, 80992 München, Deutschland
Telefon: +49 89 1430 0
E-Mail: datenschutz_ww@oracle.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.oracle.com/legal/privacy/privacy-policy.html
Rechtslage: Darf man AddThis einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von AddThis auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor AddThis auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens Oracle Corporation befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
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Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für AddThis sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch AddThis enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.