Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
Wie stellen Sie sicher, dass die Nutzung von Chatlio auf Ihrer Website DSGVO-konform ist? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die wesentlichen Bestandteile einer Datenschutzerklärung und die rechtlichen Anforderungen, die Sie beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Chatlio (Slack)?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Chatlio (Slack)?
- Wer betreibt Chatlio (Slack)?
- Rechtslage: Darf man Chatlio (Slack) einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Chatlio (Slack) ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Chatlio (Slack) einsetzen.
Was ist Chatlio (Slack)?
Chatlio ist ein Live-Chat-Tool, das speziell für die Integration mit Slack entwickelt wurde. Es ermöglicht Unternehmen, direkt über ihre Slack-Kanäle mit Besuchern ihrer Website in Echtzeit zu kommunizieren. Durch die nahtlose Integration können Teammitglieder sofort auf Anfragen reagieren, ohne zwischen verschiedenen Plattformen wechseln zu müssen. Chatlio bietet Funktionen wie Echtzeit-Monitoring der Website-Besucher, Anpassung des Chat-Widgets und die Möglichkeit, Chat-Transkripte zu speichern.
Ein Beispiel für die Nutzung von Chatlio könnte ein E-Commerce-Unternehmen sein, das seinen Kunden schnellen Support bieten möchte. Wenn ein Kunde auf der Website eine Frage zu einem Produkt hat, kann er über das Chatlio-Widget Kontakt aufnehmen und erhält direkt in Slack eine Antwort von einem Teammitglied.
Ein weiteres Beispiel ist ein Softwareunternehmen, das Chatlio nutzt, um technischen Support zu leisten. Kunden, die auf der Website auf ein Problem stoßen, können über den Chat Hilfe anfordern, und das Support-Team kann sofortige Unterstützung bieten, indem es die Anfragen in Slack bearbeitet.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Chatlio (Slack)?
Welche Daten bei Integration von Chatlio (Slack) verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse des Besuchers
- Standort des Besuchers (basierend auf IP-Adresse)
- Browsertyp und -version
- Betriebssystem
- Besuchte Webseiten
- Datum und Uhrzeit des Besuchs
- Lokale Uhrzeit des Besuchers
- Name (falls angegeben)
- E-Mail-Adresse (falls angegeben)
- Chatverlauf
- Hochgeladene Dateien oder Screenshots
- Benutzerdefinierte Daten, die über die JavaScript-API gesendet werden
Wer betreibt Chatlio (Slack)?
Anbietername: Salesforce, Inc.
Anschrift: Salesforce Tower, 415 Mission Street, 3rd Floor, San Francisco, CA 94105, United States
Telefon: +1 415-901-7000
E-Mail: privacy@salesforce.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.salesforce.com/company/privacy/
Rechtslage: Darf man Chatlio (Slack) einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Chatlio (Slack) auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Chatlio (Slack) auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Anbieters Salesforce, Inc. befindet sich in den USA. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Ich möchte meine Website absichern
Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex Datenschutzerklärung bestellen
avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor
Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
Unter folgender E-Mail können Sie Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen: dpa@chatlio.com
Starten Sie mit einem Rechts-Scan
Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Chatlio (Slack) sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Chatlio (Slack) enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.