Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
Die Nutzung von Commission Junction bietet immense Chancen im Affiliate-Marketing. Doch wie steht es mit dem Datenschutz? In diesem Artikel beleuchten wir, wie Sie die Plattform DSGVO-konform einsetzen und welche Aspekte in Ihrer Datenschutzerklärung nicht fehlen dürfen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Commission Junction?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Commission Junction?
- Wer betreibt Commission Junction?
- Rechtslage: Darf man Commission Junction einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Commission Junction ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Commission Junction einsetzen.
Was ist Commission Junction?
Commission Junction, häufig abgekürzt als CJ, ist ein führendes Affiliate-Marketing-Netzwerk, das Unternehmen und Publisher miteinander verbindet, um Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. CJ bietet eine Plattform, auf der Werbetreibende (Advertiser) und Publisher (Partner) zusammenarbeiten können, um durch Affiliate-Links Umsätze zu generieren. Advertiser stellen ihre Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, während Publisher diese über verschiedene Kanäle wie Websites, Blogs oder Social Media bewerben.
Ein Beispiel für die Nutzung von Commission Junction ist ein Modeblogger, der sich als Publisher registriert und Affiliate-Links zu den Produkten eines Bekleidungsherstellers in seinen Blogbeiträgen einfügt. Wenn ein Leser auf einen dieser Links klickt und einen Kauf tätigt, erhält der Blogger eine Provision.
Ein weiteres Beispiel ist ein Technologieunternehmen, das seine neuesten Gadgets über CJ bewirbt. Es arbeitet mit verschiedenen Tech-Bloggern und YouTubern zusammen, die die Produkte in ihren Inhalten vorstellen. Diese Publisher nutzen spezielle Affiliate-Links, um den Verkauf zu fördern, und erhalten eine Vergütung für jeden erfolgreichen Verkauf, der über ihre Links generiert wird.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Commission Junction?
Welche Daten bei Integration von Commission Junction verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- Nutzungsdaten
- Surf-Verhalten
- Statistische Auswertungen des Nutzerverhaltens
- Daten aus Kontaktformularen:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Anfrageinhalte
- Registrierungsdaten (falls Registrierung möglich)
- Daten für Feedbackumfragen:
- E-Mail-Adresse
- Name
- Aufenthaltsdaten
- Tracking-Daten
- Daten zur Conversion-Messung
Wer betreibt Commission Junction?
Anbietername: Publicis Groupe
Anschrift: 133 Avenue des Champs-Élysées, 75008 Paris, France
Telefon: +33 1 44 43 70 00
E-Mail: contact@publicisgroupe.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.cj.com/legal/privacy
Rechtslage: Darf man Commission Junction einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Commission Junction auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Commission Junction auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
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Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Commission Junction sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Commission Junction enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.
