Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
Disqus bietet eine einfache Möglichkeit, interaktive Kommentar-Sektionen auf Websites zu integrieren – doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Unser Artikel beleuchtet die datenschutzrechtlichen Aspekte der Nutzung von Disqus, erklärt die erforderlichen Einwilligungen und zeigt auf, wie Sie Ihre Datenschutzerklärung rechtskonform gestalten können.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Disqus?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Disqus?
- Wer betreibt Disqus?
- Rechtslage: Darf man Disqus einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Der Anbieter von Disqus ist nicht nach dem Data Privacy Framework zertifiziert. Der Dienst darf in der EU daher nicht verwendet werden.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Disqus ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Disqus einsetzen.
Was ist Disqus?
Disqus ist eine weit verbreitete Plattform für das Kommentarmanagement, die Website-Betreibern ermöglicht, eine interaktive Kommentar-Sektion auf ihren Webseiten zu integrieren. Es bietet Nutzern die Möglichkeit, sich mit einer Vielzahl von Anmeldemethoden, einschließlich sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter, zu registrieren und Kommentare zu hinterlassen. Disqus erleichtert nicht nur die Moderation und Verwaltung von Kommentaren, sondern bietet auch Funktionen wie Threaded Discussions, Benachrichtigungen und die Möglichkeit, Kommentare zu bewerten.
Ein Beispiel für die Nutzung von Disqus ist ein Nachrichtenportal, das seinen Lesern ermöglicht, unter Artikeln Kommentare zu hinterlassen und Diskussionen zu führen. Ein weiteres Beispiel ist ein Blog, der Disqus verwendet, um eine Community von Lesern zu fördern, die regelmäßig Beiträge kommentieren und miteinander interagieren.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Disqus?
Welche Daten bei Integration von Disqus verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse
- Verwendetes Betriebssystem
- Browsertyp und -version
- Referrer URL
- Benutzername
- E-Mail-Adresse
- Zeitpunkt der Kommentierung
- Profilinformationen (bei Anmeldung über Social Login)
- Kommentarinhalte
- Geräte-Informationen
- Besuchte Webseiten
- Interessen an Inhalten
- Zugriffszeiten
Wer betreibt Disqus?
Anbietername: Zeta Global
Anschrift: 3 Park Avenue, 33rd Floor, New York, NY 10016, USA
Telefon: +1 (212) 660-2400
E-Mail: privacy@disqus.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://help.disqus.com/en/articles/1717103-disqus-privacy-policy
Rechtslage: Darf man Disqus einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Disqus auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Disqus auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Anbieters Zeta Global befindet sich in den USA. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor

Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
Unter folgender E-Mail können Sie Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen: privacy@disqus.com
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://help.disqus.com/en/articles/1936525-data-processing-agreement-for-publishers
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Disqus sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Disqus enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.
