Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
In der digitalen Welt von heute sind Datenschutz und Online-Marketing eng miteinander verflochten. Gerade bei der Nutzung von Google Ads Measurement stellt sich die entscheidende Frage: Wie lässt sich die Effektivität von Werbekampagnen messen, ohne gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen Ihre Datenschutzerklärung erfüllen muss, um rechtlich abgesichert zu sein und wie ein Consent Banner korrekt implementiert wird.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Google Ads Measurement?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Google Ads Measurement?
- Wer betreibt Google Ads Measurement?
- Rechtslage: Darf man Google Ads Measurement einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Google Ads Measurement ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie Google Ads Measurement einsetzen.
Was ist Google Ads Measurement?
Google Ads Measurement ist ein Tool, das von Google bereitgestellt wird, um die Effektivität von Werbekampagnen zu messen. Es ermöglicht Werbetreibenden, die Interaktionen von Nutzern mit ihren Anzeigen zu verfolgen und zu analysieren, um den Return on Investment (ROI) zu optimieren. Durch die Integration von Google Ads Measurement können Unternehmen nachvollziehen, welche Anzeigen zu Klicks und letztendlich zu Conversions führen, wie z.B. Käufen oder Anmeldungen.
Ein Beispiel für die Nutzung von Google Ads Measurement ist die Verfolgung von Conversions, die durch eine Online-Werbekampagne generiert wurden. Ein Unternehmen, das Schuhe verkauft, kann mithilfe des Tools feststellen, wie viele Nutzer, die auf eine Anzeige geklickt haben, tatsächlich einen Kauf abgeschlossen haben. Ein weiteres Beispiel ist die Messung der Wirksamkeit von Anzeigenerweiterungen. Ein Restaurant könnte analysieren, wie viele Nutzer über eine Standorterweiterung in einer Anzeige auf die Wegbeschreibung geklickt haben, um das Restaurant zu besuchen.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Google Ads Measurement?
Welche Daten bei Integration von Google Ads Measurement verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse
- Cookie-Informationen
- Geräteinformationen (z.B. Browsertyp, Betriebssystem)
- Standortdaten (basierend auf IP-Adresse)
- Besuchte Webseiten und Interaktionen
- Klicks auf Anzeigen
- Konversionsaktionen (z.B. Käufe, Anmeldungen, Downloads)
- Zeitpunkt und Dauer der Webseitenbesuche
- Referrer-URL
- Eindeutige Benutzer-IDs (wenn vorhanden)
- E-Mail-Adressen (bei Enhanced Conversions)
- Telefonnummern (bei Enhanced Conversions)
- Postanschriften (bei Enhanced Conversions)
Wer betreibt Google Ads Measurement?
Anbietername: Google LLC
Anschrift: 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Telefon: +1 650-253-0000
E-Mail: support-de@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: Google Ireland Limited
Anschrift: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Telefon: +353 1 543 1000
E-Mail: support-de@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy
Rechtslage: Darf man Google Ads Measurement einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Google Ads Measurement auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Google Ads Measurement auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens Google LLC befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
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Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Google Ads Measurement sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Google Ads Measurement enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.