Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
Die Nutzung von New Relic auf Ihrer Website wirft wichtige datenschutzrechtliche Fragen auf. Wie können Sie sicherstellen, dass die Einbindung dieses leistungsstarken Tools mit der DSGVO vereinbar ist? Unser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, klärt über notwendige Maßnahmen auf und gibt praktische Tipps zur Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist New Relic?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet New Relic?
- Wer betreibt New Relic?
- Rechtslage: Darf man New Relic einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von New Relic ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie New Relic einsetzen.
Was ist New Relic?
New Relic ist eine umfassende Software-Analyse-Plattform, die es Unternehmen ermöglicht, die Leistung ihrer Anwendungen und Infrastruktur in Echtzeit zu überwachen und zu optimieren. Die Plattform bietet detaillierte Einblicke in die Performance von Webanwendungen, mobilen Anwendungen und Cloud-Diensten, indem sie Daten zu Antwortzeiten, Fehlerquoten und Benutzerinteraktionen sammelt und analysiert. New Relic hilft Entwicklern und IT-Teams, Probleme schnell zu identifizieren und zu beheben, um die Benutzererfahrung zu verbessern und die Effizienz der Anwendungen zu steigern.
Ein Beispiel für die Nutzung von New Relic ist die Überwachung einer E-Commerce-Website. Durch die Analyse von Transaktionszeiten und Serverantworten kann das IT-Team Engpässe identifizieren, die die Ladezeiten der Website verlangsamen, und entsprechende Optimierungen vornehmen. Ein weiteres Beispiel ist die Überwachung einer mobilen App, bei der New Relic hilft, Absturzberichte zu analysieren und die Ursache von Performance-Problemen zu ermitteln, um die Stabilität und Geschwindigkeit der App zu verbessern.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet New Relic?
Welche Daten bei Integration von New Relic verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adressen (vorübergehend zur Ableitung geografischer Daten, dann verworfen)
- Geräte-ID (von New Relic generiert, für Abrechnungszwecke)
- Verbindungsdaten
- Daten zum verwendeten Endgerät
- Daten über Nutzeraktivitäten
- Seitenaufrufe
- Datum und Zeit des Seitenaufrufs
- Geräte- und browserbezogene Daten
- User-Agent-Daten
- Daten zu erteilten Einwilligungen
Wer betreibt New Relic?
Anbietername: New Relic, Inc.
Anschrift: 188 Spear Street, Suite 1200, San Francisco, CA 94105, USA
Telefon: +1 650-777-7600
E-Mail: privacy@newrelic.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://newrelic.com/termsandconditions/privacy
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: New Relic International Limited
Anschrift: 10th Floor, 1 Grand Canal Square, Dublin 2, D02 P820, Ireland
Telefon: +353 1 888 7600
E-Mail: info@newrelic.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://newrelic.com/termsandconditions/privacy
Rechtslage: Darf man New Relic einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von New Relic auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor New Relic auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens New Relic, Inc. befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor
Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
Unter folgender E-Mail können Sie Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen: dataprivacy@newrelic.com
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://newrelic.com/sites/default/files/2023-11/New_Relic_GDPR_DPA_SCCs_Oct_2023_presigned.pdf
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für New Relic sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch New Relic enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.