Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
In einer digitalen Welt, in der Website-Performance entscheidend ist, stellt sich für viele Betreiber die Frage: Wie überwachen und verbessern wir unsere Seiten effektiv, ohne gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen? Unser Artikel beleuchtet die Nutzung von Pingdom im Einklang mit der DSGVO.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Pingdom?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Pingdom?
- Wer betreibt Pingdom?
- Rechtslage: Darf man Pingdom einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Der Anbieter von Pingdom ist nicht nach dem Data Privacy Framework zertifiziert. Der Dienst darf in der EU daher nicht verwendet werden.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Pingdom ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Pingdom einsetzen.
Was ist Pingdom?
Pingdom ist ein Web-Performance- und Monitoring-Tool, das von SolarWinds angeboten wird. Es wird hauptsächlich verwendet, um die Verfügbarkeit und Leistung von Websites zu überwachen. Pingdom bietet Funktionen wie Uptime-Monitoring, Transaktionsüberwachung und Seitenladezeit-Analyse, die es Website-Betreibern ermöglichen, die Benutzererfahrung zu optimieren und potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen.
Ein Beispiel für die Nutzung von Pingdom ist das kontinuierliche Monitoring der Uptime einer Website. Unternehmen können Benachrichtigungen erhalten, sobald ihre Website nicht mehr erreichbar ist, was es ihnen ermöglicht, schnell auf Ausfälle zu reagieren und die Ausfallzeiten zu minimieren. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von Pingdom zur Analyse der Ladezeiten von Webseiten. Durch die Identifizierung von Engpässen und Optimierungsmöglichkeiten können Betreiber die Geschwindigkeit ihrer Seiten verbessern, was zu einer besseren Benutzererfahrung und potenziell höheren Konversionsraten führt.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Pingdom?
Welche Daten bei Integration von Pingdom verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse (in anonymisierter Form)
- Informationen zum verwendeten Endgerät:
- Betriebssystem
- Browser-Typ und -Version
- Sprache
- Besuchte Webseiten und Zeitpunkt des Zugriffs
- Ladezeiten von Webseiten
- Seitenaufrufe pro Minute
- Absprungraten
- Aktive Sessions
- Performance-Metriken (z.B. Core Web Vitals)
Wer betreibt Pingdom?
Anbietername: SolarWinds Worldwide, LLC
Anschrift: 7171 Southwest Parkway, Building 400, Austin, Texas 78735, USA
Telefon: +1 866-530-8100
E-Mail: info@solarwinds.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.solarwinds.com/legal/privacy
Rechtslage: Darf man Pingdom einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Pingdom auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Pingdom auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Anbieters SolarWinds Worldwide, LLC befindet sich in den USA. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor

Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
Unter folgender E-Mail können Sie Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen: privacy@solarwinds.com
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://www.solarwinds.com/legal/legal-documents/customer-data-processing-addendum
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Pingdom sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Pingdom enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.
