Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
Worum geht’s bei der Verwendung von ScoreCard Research Beacon auf Ihrer Website? Dieses Tracking-Tool sammelt wertvolle Nutzerdaten, doch wie steht es um die DSGVO-Konformität? Erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend gestalten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ScoreCard Research Beacon?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet ScoreCard Research Beacon?
- Wer betreibt ScoreCard Research Beacon?
- Rechtslage: Darf man ScoreCard Research Beacon einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von ScoreCard Research Beacon ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie ScoreCard Research Beacon einsetzen.
Was ist ScoreCard Research Beacon?
ScoreCard Research Beacon ist ein Web-Tracking-Tool, das von der Firma comScore betrieben wird. Es wird verwendet, um Daten über das Nutzerverhalten auf verschiedenen Websites zu sammeln. Diese Daten helfen Unternehmen, Einblicke in die Nutzungsmuster ihrer Webseiten zu gewinnen und die Effektivität ihrer Online-Inhalte zu bewerten. Der Beacon funktioniert, indem er kleine Tracking-Codes auf Webseiten einbettet, die Informationen wie Seitenaufrufe, Verweildauer und Interaktionen der Nutzer erfassen.
Ein Beispiel für die Verwendung von ScoreCard Research Beacon ist das Tracking der Anzahl der Besucher auf einer Nachrichtenseite, um festzustellen, welche Artikel die meisten Leser anziehen. Ein weiteres Beispiel könnte die Analyse des Nutzerverhaltens auf einer E-Commerce-Website sein, um herauszufinden, welche Produktseiten am häufigsten besucht werden und welche Produkte in den Warenkorb gelegt, aber nicht gekauft werden.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet ScoreCard Research Beacon?
Welche Daten bei Integration von ScoreCard Research Beacon verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse
- Informationen über das Gerät des Nutzers
- Browsertyp und -version
- Betriebssystem
- Besuchte Webseiten und Interaktionen
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- Suchbegriffe
- Standortinformationen (basierend auf IP-Adresse)
- Nutzerverhalten und -aktivitäten auf der Website
- Informationen zu Internetaktivitäten
Wer betreibt ScoreCard Research Beacon?
Anbietername: Comscore, Inc.
Anschrift: 11950 Democracy Drive, Suite 600, Reston, VA 20190, USA
Telefon: +1 866-276-6972
E-Mail: privacy@comscore.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.scorecardresearch.com/privacy.aspx
Rechtslage: Darf man ScoreCard Research Beacon einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von ScoreCard Research Beacon auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor ScoreCard Research Beacon auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Anbieters Comscore, Inc. befindet sich in den USA. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
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Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für ScoreCard Research Beacon sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch ScoreCard Research Beacon enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.