Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025

In der digitalen Werbewelt von heute ist AppNexus eine zentrale Plattform für programmatische Werbung. Doch wie steht es um den Datenschutz bei der Nutzung dieser Technologie? Unser Artikel zeigt auf, welche Daten AppNexus verarbeitet, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend gestalten können, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist AppNexus?
  2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet AppNexus?
  3. Wer betreibt AppNexus?
  4. Rechtslage: Darf man AppNexus einsetzen?
  5. Was gehört in die Datenschutzerklärung?
  6. avalex Monitor
  7. Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
  8. Erlaubnis einholen per Consent Banner

Alles Wichtige in der Übersicht

  • Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
  • US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
  • AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von AppNexus ab.
  • Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie AppNexus einsetzen.

Was ist AppNexus?

AppNexus ist eine führende Plattform für programmatische Werbung, die es Werbetreibenden und Publishern ermöglicht, ihre Anzeigen effizient und zielgerichtet zu schalten. Die Plattform bietet eine Vielzahl von Tools und Technologien, um den Kauf und Verkauf von digitalen Werbeflächen in Echtzeit zu optimieren. AppNexus fungiert als Ad Exchange, das heißt, es verbindet Werbetreibende mit Publishern und ermöglicht so den automatisierten Handel von Werbeplätzen.

Ein Beispiel für die Nutzung von AppNexus ist ein E-Commerce-Unternehmen, das seine Produkte über gezielte Online-Anzeigen vermarkten möchte. Durch die Nutzung von AppNexus kann das Unternehmen Anzeigen in Echtzeit auf verschiedenen Websites schalten, die von potenziellen Kunden besucht werden. Ein weiteres Beispiel ist ein Nachrichtenportal, das seine Werbeflächen über AppNexus an verschiedene Werbetreibende verkauft, um so die Monetarisierung seiner Inhalte zu maximieren.

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet AppNexus?

Welche Daten bei Integration von AppNexus verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:

  • IP-Adresse
  • Geräteinformationen (Typ, Modell, Betriebssystem)
  • Browserinformationen
  • Standortdaten (basierend auf IP-Adresse)
  • Besuchte Webseiten und Interaktionen
  • Zeitpunkt und Dauer des Webseitenbesuchs
  • Klickverhalten und Scrollmuster
  • Unique Device Identifier (z.B. Cookie-ID)
  • Werbe-IDs (z.B. IDFA für iOS, AAID für Android)
  • Interessenprofil (basierend auf Browsing-Verhalten)
  • Demografische Informationen (wenn verfügbar)
  • Referrer-URL

Wer betreibt AppNexus?

Anbietername: Microsoft Corporation
Anschrift: One Microsoft Way, Redmond, Washington 98052-6399, USA
Telefon: +1 425-882-8080
E-Mail: privacy@microsoft.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://privacy.microsoft.com/en-us/privacystatement

Tochtergesellschaft in Europa

Anbietername: Xandr Germany GmbH
Anschrift: Nymphenburger Str. 86, 80636 München, Deutschland
Telefon: +49 89 2060210
E-Mail: info@xandr.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.xandr.com/privacy/

Rechtslage: Darf man AppNexus einsetzen?

Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).

Die Einbindung von AppNexus auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor AppNexus auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).

Datenübermittlung in Drittländer

Der Sitz des Mutterunternehmens Microsoft Corporation befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Das Mutterunternehmen ist nach dem Data Privacy Framework zertifiziert.

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Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:

  • Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
  • Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
  • Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
  • Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
  • Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex generiert für Sie Ihre Datenschutzerklärung. Einmal auf der eigenen Internetseite installiert, hält avalex die generierten Rechtstexte automatisch aktuell. Wir schicken Ihnen keine E-Mails mit Updates, die per Copy & Paste eingefügt werden müssen. Unsere Aktualisierungen erfolgen vollautomatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mehr zu unserem Service


avalex Datenschutzerklärung bestellen

avalex Monitor

Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.

Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor

Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?

Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.

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Gestaltung des Consent Banners

Bei der Gestaltung des Consent Banners für AppNexus sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.

Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung

Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.

Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung

Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch AppNexus enthalten.

Technische Funktionalität des Banners

Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.

Zusätzlich zu abmahnsicheren Rechtstexten, erhalten Sie als avalex Kunde einen Consent Banner von consentmanager.de für bis zu 40.000 Websiteaufrufe pro Monat inklusive. Mehr als 40.000 Websiteaufrufe pro Monat? avalex Kunden erhalten 20% Sonderrabatt auf alle Paket-Upgrades bei consentmanager.de (ausgenommen: Enterprise-Paket).