Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025

DoubleClick Floodlight ist ein mächtiges Tool zur Messung von Werbeerfolgen, aber wie steht es um die Datenschutzkonformität? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen Ihre Datenschutzerklärung erfüllen muss, um den Einsatz von Floodlight rechtssicher zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist DoubleClick Floodlight?
  2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet DoubleClick Floodlight?
  3. Wer betreibt DoubleClick Floodlight?
  4. Rechtslage: Darf man DoubleClick Floodlight einsetzen?
  5. Was gehört in die Datenschutzerklärung?
  6. avalex Monitor
  7. Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
  8. Erlaubnis einholen per Consent Banner

Alles Wichtige in der Übersicht

  • Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
  • US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
  • AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von DoubleClick Floodlight ab.
  • Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie DoubleClick Floodlight einsetzen.

Was ist DoubleClick Floodlight?

DoubleClick Floodlight ist ein Tracking-Tool von Google, das es Werbetreibenden ermöglicht, die Effektivität ihrer Online-Werbekampagnen zu messen. Es funktioniert durch das Setzen von Cookies auf den Geräten der Nutzer, die eine bestimmte Webseite besuchen oder eine bestimmte Aktion ausführen, wie zum Beispiel einen Kauf abschließen oder ein Formular ausfüllen. Diese Cookies helfen, die Interaktionen der Nutzer mit der Werbung zu verfolgen und die Konversionen zu messen.

Ein Beispiel für die Nutzung von DoubleClick Floodlight ist, wenn ein E-Commerce-Unternehmen den Code auf seiner Bestellbestätigungsseite einbindet. Dadurch kann das Unternehmen nachvollziehen, welche Anzeigen zu einem Kauf geführt haben. Ein weiteres Beispiel ist ein Dienstleistungsanbieter, der Floodlight verwendet, um zu messen, wie viele Nutzer nach dem Klick auf eine Anzeige ein Kontaktformular ausgefüllt haben.

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet DoubleClick Floodlight?

Welche Daten bei Integration von DoubleClick Floodlight verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:

  • IP-Adresse
  • Cookie-IDs
  • Gerätekennungen
  • Standortdaten
  • Besuchszeit und -dauer
  • Angeklickte Werbung
  • Besuchte Webseiten
  • Nutzerverhalten (z.B. Klicks, Scrollverhalten)
  • Browserinformationen
  • Betriebssystem
  • Referrer-URL
  • Konversionsdaten (z.B. Käufe, Registrierungen)
  • Benutzerdefinierte Variablen (z.B. Produktinformationen, Kundenstatus)

Wer betreibt DoubleClick Floodlight?

Anbietername: Google LLC
Anschrift: 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Telefon: +1 650-253-0000
E-Mail: support-de@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy

Tochtergesellschaft in Europa

Anbietername: Google Ireland Limited
Anschrift: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Telefon: +353 1 543 1000
E-Mail: support@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy

Rechtslage: Darf man DoubleClick Floodlight einsetzen?

Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).

Die Einbindung von DoubleClick Floodlight auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor DoubleClick Floodlight auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).

Datenübermittlung in Drittländer

Der Sitz des Mutterunternehmens Google LLC befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Das Mutterunternehmen ist nach dem Data Privacy Framework zertifiziert.

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Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:

  • Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
  • Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
  • Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
  • Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
  • Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex generiert für Sie Ihre Datenschutzerklärung. Einmal auf der eigenen Internetseite installiert, hält avalex die generierten Rechtstexte automatisch aktuell. Wir schicken Ihnen keine E-Mails mit Updates, die per Copy & Paste eingefügt werden müssen. Unsere Aktualisierungen erfolgen vollautomatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mehr zu unserem Service


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avalex Monitor

Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.

Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor

Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?

Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.

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Gestaltung des Consent Banners

Bei der Gestaltung des Consent Banners für DoubleClick Floodlight sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.

Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung

Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.

Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung

Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch DoubleClick Floodlight enthalten.

Technische Funktionalität des Banners

Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.

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