Datum der letzten Aktualisierung: 7. Mai 2024
In diesem Beitrag erklären wir, was bei der Einbindung von eKomi Bewertungswidgets in eine Internetseite datenschutzrechtlich zu beachten ist.
Datenschutzerklärung für eKomi und viele weitere Dienste
- Scannen Sie auf www.avalex.de Ihre Internetseite.
- Bestellen Sie das gewünschte Rechtstext-Paket und beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Internetseite sowie Ihrem Unternehmen (Dauer: ca. 10 Minuten).
- Installieren Sie mit wenigen Klicks das passende avalex Plugin oder lassen Sie avalex Ihre Rechtstexte hosten. Fertig. Ihre Rechtstexte bleiben ab sofort automatisch aktuell.
Was ist eKomi?
eKomi ist ein Online-Bewertungsunternehmen, das Unternehmen dabei hilft, Kundenbewertungen zu sammeln und zu verwalten. Kunden können Feedback zu Produkten und Dienstleistungen abgeben, das dann für andere Interessenten sichtbar gemacht werden kann.
Dieser Beitrag betrifft eKomi Bewertungswidgets, die in verschiedenen inhaltlichen und grafischen Ausgestaltungen von eKomi zur Einbindung in Internetseiten bereitgestellt werden. Websitebetreiber können eKomi Bewertungswidgets mittels JavaScript in ihre Website integrieren. Auf diese Weise lassen sich Bewertungen in aggregierter Form auf der Internetseite anzeigen.
Wer ist der Betreiber von eKomi?
Der Dienst wird betrieben von:
eKomi Holding GmbH
Zimmerstraße 11
10969 Berlin
Deutschland
Welche Daten verarbeitet eKomi?
Wenn Sie ein oder mehrere eKomi Bewertungswidgets in Ihre Internetseite einbinden, werden personenbezogene Daten Ihrer Websitebesucher automatisiert verarbeitet und an eKomi weitergegeben, unter anderem:
- Name
- E-Mailadresse
- IP-Adresse
Rechtsgrundlage
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das seit Geltung des TTDSG (neu: TDDDG) ohnehin nur noch mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Darstellung von Kundenbewertungen auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor das eKomi Bewertungswidget auf der Internetseite ausgeführt wird. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Spar-Tipp: In Kooperation mit consentmanager.de erhalten unsere Kunden zu jeder Bestellung ein Consent Banner mit monatlich bis zu 40.000 Websiteaufrufen dazu, das sie während der Vertragslaufzeit mit avalex kostenlos nutzen dürfen. Hier geht es zur vollständigen Leistungsübersicht unserer Pakete.
Ist es erlaubt, eKomi in die Internetseite einzubinden?
Ja, es ist rechtlich möglich, eKomi Bewertungswidgets in zulässiger Weise DSGVO-konform in eine Internetseite einzubinden.
- Schließen Sie mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ab. Der AV-Vertrag kann beim Kundensupport von eKomi angefordert werden.
- Holen Sie von jedem Websitebesucher vor Aktivierung des eKomi Bewertungswidgets eine Einwilligung ein. Zeigen Sie Besuchern, die keine Einwilligung erteilten, nicht das eKomi Bewertungswidget an. Erlauben Sie Besuchern, ihre Einwilligung nachträglich zu widerrufen mit der Folge, dass das Bewertungswidget nicht mehr angezeigt wird.
- Belehren Sie in der Datenschutzerklärung Ihrer Internetseite in einfacher und klar verständlicher Weise über die Nutzung von eKomi. Dazu gehört:
- in welchem Umfang personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden,
- auf welche Rechtsgrundlage Sie sich für die Verarbeitung personenbezogener Daten stützen (Katalog des Art. 6 Abs. 1 DSGVO),
- zu welchem Zweck sie den Dienst einsetzen,
- die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten,
- wie Websitebesucher einer Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen können,
- die Information über den Abschluss eines AV-Vertrags.
Direkt zur Datenschutzerklärung für eKomi
Sichern Sie Ihre Internetseite jetzt mit einer automatisch aktuell bleibenden Datenschutzerklärung für diesen und viele weitere Webdienste ab.
So funktioniert es:
- Scannen Sie Ihre Internetseite auf www.avalex.de.
- Bestellen Sie das gewünschte Rechtstext-Paket und beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Internetseite sowie Ihrem Unternehmen (Dauer: 5-10 Minuten).
- Installieren Sie mit wenigen Klicks das passende avalex Plugin. Fertig.