Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
Google Dynamic Remarketing bietet eine spannende Möglichkeit, Nutzer gezielt mit personalisierten Anzeigen anzusprechen. Doch wie sieht es rechtlich aus? In diesem Artikel erfahren Sie, welche datenschutzrechtlichen Aspekte Sie beachten müssen, um Google Dynamic Remarketing DSGVO-konform auf Ihrer Website einzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Google Dynamic Remarketing?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Google Dynamic Remarketing?
- Wer betreibt Google Dynamic Remarketing?
- Rechtslage: Darf man Google Dynamic Remarketing einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Google Dynamic Remarketing ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Google Dynamic Remarketing einsetzen.
Was ist Google Dynamic Remarketing?
Google Dynamic Remarketing ist eine erweiterte Form des Remarketing, die es Werbetreibenden ermöglicht, personalisierte Anzeigen basierend auf den vorherigen Interaktionen eines Nutzers mit ihrer Website zu schalten. Diese Technologie nutzt die gesammelten Daten, um dynamische Anzeigen zu erstellen, die Produkte oder Dienstleistungen präsentieren, die der Nutzer bereits angesehen hat oder an denen er Interesse gezeigt hat.
Ein Beispiel für Google Dynamic Remarketing ist ein Online-Shop für Kleidung, der einem Nutzer, der kürzlich eine bestimmte Jacke angesehen hat, Anzeigen für diese Jacke oder ähnliche Produkte anzeigt, wenn der Nutzer andere Websites besucht, die Teil des Google Display-Netzwerks sind. Ein weiteres Beispiel ist ein Reiseanbieter, der einem Nutzer, der nach Flügen nach Paris gesucht hat, dynamische Anzeigen mit speziellen Angeboten für Flüge oder Hotels in Paris zeigt.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Google Dynamic Remarketing?
Welche Daten bei Integration von Google Dynamic Remarketing verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- Besuchte Webseiten und Produkte
- Produktinteressen
- Suchverläufe auf der Website
- Klickverhalten
- Warenkorb-Inhalte
- Gekaufte Produkte
- Demografische Daten (Alter, Geschlecht)
- Geräte-Informationen
- IP-Adresse
- Standortdaten
- Zeitpunkt und Dauer der Website-Besuche
- Nutzer-IDs (z.B. Cookie-IDs)
Wer betreibt Google Dynamic Remarketing?
Anbietername: Google LLC
Anschrift: 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Telefon: +1 650-253-0000
E-Mail: support-de@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: Google Germany GmbH
Anschrift: ABC-Strasse 19, 20354 Hamburg, Deutschland
Telefon: +49 40 808179000
E-Mail: support-de@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy
Rechtslage: Darf man Google Dynamic Remarketing einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Google Dynamic Remarketing auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Google Dynamic Remarketing auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens Google LLC befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
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Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Google Dynamic Remarketing sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Google Dynamic Remarketing enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.