Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025

In der digitalen Welt von heute ist es entscheidend, die Benutzererfahrung auf Websites stetig zu optimieren. Google Optimize bietet hierfür leistungsstarke Tools zur Durchführung von A/B-Tests und Personalisierung. Doch wie steht es um den Datenschutz? Dieser Artikel beleuchtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen und erklärt, wie Sie Google Optimize rechtssicher in Ihre Datenschutzerklärung integrieren können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Google Optimize?
  2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Google Optimize?
  3. Wer betreibt Google Optimize?
  4. Rechtslage: Darf man Google Optimize einsetzen?
  5. Was gehört in die Datenschutzerklärung?
  6. avalex Monitor
  7. Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
  8. Erlaubnis einholen per Consent Banner

Alles Wichtige in der Übersicht

  • Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
  • US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
  • AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Google Optimize ab.
  • Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Google Optimize einsetzen.

Was ist Google Optimize?

Google Optimize ist ein kostenloses Tool von Google, das es Website-Betreibern ermöglicht, A/B-Tests und Personalisierungstests durchzuführen, um die Benutzererfahrung zu verbessern. Es integriert sich nahtlos in Google Analytics, sodass die Testergebnisse direkt mit den Analysedaten verknüpft werden können. Mit Google Optimize können verschiedene Varianten von Webseiten-Inhalten erstellt und getestet werden, um herauszufinden, welche Version die besten Ergebnisse in Bezug auf Nutzerinteraktion und Konversionen erzielt.

Ein Beispiel für die Nutzung von Google Optimize ist ein A/B-Test, bei dem zwei Varianten einer Landingpage erstellt werden. Variante A zeigt ein blaues Call-to-Action-Button, während Variante B einen grünen Button zeigt. Durch den Test kann analysiert werden, welche Farbvariante zu mehr Klicks führt.

Ein weiteres Beispiel ist die Personalisierung von Inhalten basierend auf dem Standort des Nutzers. Ein Online-Shop könnte beispielsweise Besuchern aus verschiedenen Regionen unterschiedliche Produktangebote anzeigen, um die Relevanz der Inhalte zu erhöhen und die Konversionsrate zu steigern.

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Google Optimize?

Welche Daten bei Integration von Google Optimize verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:

  • Technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs:
    • IP-Adresse
    • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
    • Abgefragte Seite
    • Browser-Informationen
  • Daten über die Nutzung der Website:
    • Klicks auf einzelne Elemente
    • Verweildauer auf Seiten
  • Geräteinformationen:
    • Gerätetyp (z.B. Desktop, Smartphone, Tablet)
    • Betriebssystem
    • Bildschirmauflösung
  • Standortdaten:
    • Ungefährer geografischer Standort basierend auf IP-Adresse
  • Nutzerverhalten:
    • Interaktionen mit Webseitenelementen
    • Scrollverhalten
  • Zielgruppendaten (falls konfiguriert):
    • Demografische Informationen
    • Interessenkategorien

Wer betreibt Google Optimize?

Anbietername: Google LLC
Anschrift: 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Telefon: +1 650-253-0000
E-Mail: support@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy

Tochtergesellschaft in Europa

Anbietername: Google Ireland Limited
Anschrift: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Telefon: +353 1 543 1000
E-Mail: support-de@google.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy

Rechtslage: Darf man Google Optimize einsetzen?

Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).

Die Einbindung von Google Optimize auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Google Optimize auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).

Datenübermittlung in Drittländer

Der Sitz des Mutterunternehmens Google LLC befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Das Mutterunternehmen ist nach dem Data Privacy Framework zertifiziert.

Ich möchte meine Website absichern

Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:

  • Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
  • Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
  • Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
  • Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
  • Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex generiert für Sie Ihre Datenschutzerklärung. Einmal auf der eigenen Internetseite installiert, hält avalex die generierten Rechtstexte automatisch aktuell. Wir schicken Ihnen keine E-Mails mit Updates, die per Copy & Paste eingefügt werden müssen. Unsere Aktualisierungen erfolgen vollautomatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mehr zu unserem Service


avalex Datenschutzerklärung bestellen

avalex Monitor

Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.

Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor

Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?

Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://workspace.google.com/terms/09242021/dpa_terms/

Starten Sie mit einem Rechts-Scan

Gestaltung des Consent Banners

Bei der Gestaltung des Consent Banners für Google Optimize sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.

Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung

Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.

Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung

Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Google Optimize enthalten.

Technische Funktionalität des Banners

Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.

Zusätzlich zu abmahnsicheren Rechtstexten, erhalten Sie als avalex Kunde einen Consent Banner von consentmanager.de für bis zu 40.000 Websiteaufrufe pro Monat inklusive. Mehr als 40.000 Websiteaufrufe pro Monat? avalex Kunden erhalten 20% Sonderrabatt auf alle Paket-Upgrades bei consentmanager.de (ausgenommen: Enterprise-Paket).