Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
Die Nutzung von Intercom als Kommunikationsplattform bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, doch wie sieht es mit der Einhaltung der DSGVO aus? In diesem Artikel erfahren Sie, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Integration von Intercom auf Ihrer Website zu beachten sind und wie Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend gestalten müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Intercom?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Intercom?
- Wer betreibt Intercom?
- Rechtslage: Darf man Intercom einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Intercom ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Intercom einsetzen.
Was ist Intercom?
Intercom ist eine umfassende Kommunikationsplattform, die Unternehmen dabei unterstützt, mit ihren Kunden effizienter zu interagieren. Die Plattform bietet eine Vielzahl von Tools, einschließlich Live-Chat, Chatbots, E-Mail-Marketing und Kundenfeedback-Mechanismen, um die Kundenkommunikation zu verbessern und zu personalisieren. Intercom ermöglicht es Unternehmen, gezielte Nachrichten an Kunden zu senden, basierend auf deren Verhalten und Interaktionen mit der Website oder App.
Ein Beispiel für die Nutzung von Intercom ist ein E-Commerce-Unternehmen, das den Live-Chat von Intercom auf seiner Website integriert, um Kunden in Echtzeit bei Fragen zu Produkten oder Bestellungen zu unterstützen. Ein weiteres Beispiel ist ein SaaS-Unternehmen, das Intercom verwendet, um automatisierte E-Mail-Kampagnen an neue Nutzer zu senden, um deren Onboarding-Prozess zu erleichtern und die Nutzung der Software zu steigern.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Intercom?
Welche Daten bei Integration von Intercom verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- Name (vollständiger Name)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Anzahl der Websitzungen
- Datum des letzten Besuchs
- Datum des ersten Besuchs
- Kürzlich besuchte URLs
- Registrierungsdatum
- Stadt und Land (basierend auf IP-Adresse)
- Datum des letzten Kontakts
- Datum der letzten Nachricht vom Nutzer
- Datum des letzten E-Mail-Öffnens
- Datum des letzten Klicks auf einen Link in einer E-Mail
- Abmeldestatus von E-Mails
- Zugewiesene Tags
- Betriebssystem
- Browsersprache
- Browserversion
- Bevorzugte Sprache
- Nachrichten, Kommentare und Konversationen in Intercom
Wer betreibt Intercom?
Anbietername: Intercom, Inc.
Anschrift: 55 2nd Street, 4th Floor, San Francisco, CA 94105, USA
Telefon: +1 (855) 776-7763
E-Mail: team@intercom.io
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.intercom.com/legal/privacy
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: Intercom R&D Unlimited Company
Anschrift: 2nd Floor, Stephen Court, 18-21 St. Stephen’s Green, Dublin 2, D02 N960, Ireland
Telefon: +353 1 518 0500
E-Mail: team@intercom.io
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.intercom.com/legal/privacy
Rechtslage: Darf man Intercom einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Intercom auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Intercom auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens Intercom, Inc. befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Ich möchte meine Website absichern
Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex Datenschutzerklärung bestellen
avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor
Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
Unter folgender E-Mail können Sie Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen: kontakt@intercom.de
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://www.intercom.com/legal/data-processing-agreement
Starten Sie mit einem Rechts-Scan
Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Intercom sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Intercom enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.