Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
In einer zunehmend digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten unerlässlich. In diesem Artikel beleuchten wir, wie die Nutzung von JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) datenschutzkonform gestaltet werden kann und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA)?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA)?
- Wer betreibt JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA)?
- Rechtslage: Darf man JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) einsetzen.
Was ist JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA)?
JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) ist ein Dienst, der es Unternehmen ermöglicht, die Warenwirtschaftssoftware JTL-WAWI in einer Cloud-Umgebung zu nutzen. Diese Lösung bietet Flexibilität und Skalierbarkeit, da Unternehmen ihre IT-Infrastruktur nicht selbst verwalten müssen. Stattdessen übernimmt ecomDATA das Hosting und die Wartung der Server, was den Aufwand für die interne IT-Abteilung reduziert und die Betriebskosten senkt.
Ein Beispiel für die Nutzung von JTL-WAWI Cloud Hosting ist ein Online-Händler, der seine Bestell- und Lagerverwaltung effizienter gestalten möchte. Durch die Cloud-Lösung kann der Händler jederzeit und von überall auf seine Daten zugreifen, was besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten oder einem mobilen Vertriebsteam von Vorteil ist.
Ein weiteres Beispiel ist ein Unternehmen, das saisonale Schwankungen im Geschäftsbetrieb erlebt. Mit JTL-WAWI Cloud Hosting kann das Unternehmen seine Ressourcen je nach Bedarf skalieren, ohne in zusätzliche Hardware investieren zu müssen. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an die jeweiligen Geschäftsanforderungen.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA)?
Welche Daten bei Integration von JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- Personenbezogene Daten von JTL-WAWI-Nutzern/Anwendern:
- Login-Daten
- Benutzereinstellungen
- IP-Adresse
- Windows-Anmeldename
- Aufzeichnungen von Interaktionen des Anwenders bei der Nutzung der Software
- E-Mail-Adresse
- Name
- Telefonnummer
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Adressdaten:
- Stadt
- Bundesland
- Land
- Postleitzahl
- Nutzer-IDs
- Client User Agent (verwendeter Browser und Betriebssystem)
- Klick-IDs
- Browser-ID
- Produkt-IDs
- Daten aus frei definierbaren Erfassungsfeldern in JTL-WAWI
Wer betreibt JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA)?
Anbietername: ecomDATA GmbH
Anschrift: Schönhauser Allee 6-7, 10119 Berlin, Germany
Telefon: +49 30 2000 5380
E-Mail: info@ecomdata.de
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.ecomdata.de/datenschutz/
Rechtslage: Darf man JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
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Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch JTL-WAWI Cloud Hosting (by ecomDATA) enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.