Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
In der digitalen Welt von heute ist die Identifizierung von Website-Besuchern für viele Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Doch wie lässt sich dies mit den strengen Datenschutzbestimmungen der DSGVO vereinbaren? Unser Artikel beleuchtet die Nutzung von Leadinspector und zeigt, wie Sie rechtlich sicher agieren können.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Leadinspector?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Leadinspector?
- Wer betreibt Leadinspector?
- Rechtslage: Darf man Leadinspector einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Leadinspector ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie Leadinspector einsetzen.
Was ist Leadinspector?
Leadinspector ist ein Tool zur Identifizierung und Analyse von Unternehmensbesuchern auf einer Website. Es nutzt verschiedene Technologien, um die IP-Adressen von Besuchern zu analysieren und mit einer Datenbank abzugleichen, um herauszufinden, welche Unternehmen die Website besucht haben. Dabei werden keine personenbezogenen Daten einzelner Nutzer erfasst, sondern es wird lediglich das Unternehmen identifiziert, von dem der Zugriff erfolgt ist.
Ein Beispiel für die Nutzung von Leadinspector wäre ein B2B-Unternehmen, das seine Website-Besucher analysieren möchte, um potenzielle Leads zu generieren. Wenn ein Besucher von einem bestimmten Unternehmen die Website besucht, kann das Unternehmen diese Information nutzen, um gezielte Marketingmaßnahmen zu ergreifen.
Ein weiteres Beispiel ist die Optimierung von Vertriebsstrategien. Wenn ein Unternehmen feststellt, dass viele Besuche von einer bestimmten Branche kommen, kann es seine Vertriebsaktivitäten anpassen, um diese Branche gezielt anzusprechen und möglicherweise neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Leadinspector?
Welche Daten bei Integration von Leadinspector verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse des Besuchers
- Datum und Uhrzeit des Webseitenaufrufs
- Besuchte URL
- Referrer-URL (vorherige Webseite)
- Browsertyp und -version
- Betriebssystem
- Gerätetyp (Desktop, Mobil, Tablet)
- Bildschirmauflösung
- Spracheinstellungen des Browsers
- Cookies (falls verwendet)
- Interaktionen mit der Webseite (Klicks, Scrollverhalten)
- Eingaben in Formularfelder (falls vorhanden)
Wer betreibt Leadinspector?
Anbietername: Lead Inspector GmbH
Anschrift: Kanzleistr. 17, 74405 Gaildorf, Germany
Telefon: +49 (0)7971 9600 – 0
E-Mail: info@leadinspector.de
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.leadinspector.de/widerspruch
Rechtslage: Darf man Leadinspector einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Leadinspector auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Leadinspector auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor
Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
Unter folgender E-Mail können Sie einen AV-Vertrag anfragen: info@leadinspector.de
Unter folgendem Link können Sie den entsprechenden AV-Vertrag herunterladen:
https://www.leadinspector.de/widerspruch
Starten Sie mit einem Rechts-Scan
Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Leadinspector sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Leadinspector enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.