Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
Die Nutzung von Webanalysetools wie Matomo ist für viele Website-Betreiber essenziell. Doch wie stellt man sicher, dass dabei alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Matomo erstellen und was dabei besonders zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Matomo?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Matomo?
- Wer betreibt Matomo?
- Rechtslage: Darf man Matomo einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie Matomo einsetzen.
Was ist Matomo?
Matomo, früher bekannt als Piwik, ist eine Open-Source-Webanalytik-Plattform, die Website-Betreibern ermöglicht, das Nutzerverhalten auf ihrer Seite zu analysieren. Im Gegensatz zu anderen Analysetools wie Google Analytics bietet Matomo den Vorteil, dass die erhobenen Daten auf den eigenen Servern gespeichert werden können, was eine bessere Kontrolle über die gesammelten Informationen ermöglicht. Matomo unterstützt eine Vielzahl von Funktionen, darunter Echtzeit-Analysen, benutzerdefinierte Berichte und Zielverfolgung.
Ein Beispiel für die Nutzung von Matomo ist die Analyse der Besucherquellen, um festzustellen, ob Nutzer über Suchmaschinen, soziale Medien oder direkte Zugriffe auf die Website gelangen. Ein weiteres Beispiel ist die Verfolgung von Konversionsraten, um zu verstehen, wie viele Nutzer eine bestimmte Aktion auf der Website abschließen, wie etwa das Ausfüllen eines Kontaktformulars oder den Kauf eines Produkts.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Matomo?
Welche Daten bei Integration von Matomo verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- Anonymisierte IP-Adresse
- Standort (basierend auf der anonymisierten IP-Adresse)
- Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufs
- Titel und Inhalt der aufgerufenen Seite
- Angeklickte und heruntergeladene Dateien
- Interaktionen mit Formularen (ohne deren Inhalt)
- Verwendeter Webbrowser
- Verwendetes Betriebssystem
- Browsersprache und -version
- Referrer (von welcher Seite der Besucher kam)
- Bildschirmauflösung
- Klicks und andere Nutzeraktionen auf der Website
Wer betreibt Matomo?
Anbietername: InnoCraft Limited
Anschrift: 7 Waterloo Quay, PO625, 6140 Wellington, New Zealand
E-Mail: privacy@matomo.org
Link zu Datenschutzerklärung: https://matomo.org/privacy-policy/
Rechtslage: Darf man Matomo einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Matomo auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Matomo auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Bei InnoCraft Limited handelt es sich um einen Anbieter außerhalb der EU, zu welchem ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein kann. Dieser Anbieter darf daher in der EU verwendet werden.
Unter folgendem Link fnden Sie eine Liste der Länder mit Angemessenheitsbeschluss:
https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/internationaler-datenverkehr/angemessenheitsbeschluss
Ich möchte meine Website absichern
Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor
Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Matomo sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Matomo enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.