Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025

Die Nutzung von Metapeople als Marketingdienstleister verspricht eine Optimierung Ihrer Online-Strategie. Doch wie steht es um die Datenschutzkonformität? Unser Artikel beleuchtet die essenziellen Bestandteile einer Datenschutzerklärung und gibt Ihnen Klarheit über die rechtlichen Anforderungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Metapeople?
  2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Metapeople?
  3. Wer betreibt Metapeople?
  4. Rechtslage: Darf man Metapeople einsetzen?
  5. Was gehört in die Datenschutzerklärung?
  6. avalex Monitor
  7. Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
  8. Erlaubnis einholen per Consent Banner

Alles Wichtige in der Übersicht

  • Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
  • AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Metapeople ab.
  • Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie Metapeople einsetzen.

Was ist Metapeople?

Metapeople ist eine international tätige Agentur, die sich auf digitales Marketing spezialisiert hat. Sie bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, darunter Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social Media Marketing, Affiliate Marketing und Performance Marketing. Metapeople nutzt datengetriebene Ansätze, um maßgeschneiderte Marketingstrategien für Unternehmen zu entwickeln und deren Online-Präsenz zu optimieren.

Ein Beispiel für die Arbeit von Metapeople könnte eine umfassende SEO-Kampagne für ein E-Commerce-Unternehmen sein, bei der die Sichtbarkeit der Website in den Suchmaschinenergebnissen verbessert wird, um den organischen Traffic zu steigern. Ein weiteres Beispiel könnte die Implementierung einer Social-Media-Strategie für eine Modemarke sein, um die Markenbekanntheit zu erhöhen und die Interaktion mit der Zielgruppe zu fördern.

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Metapeople?

Welche Daten bei Integration von Metapeople verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:

  • IP-Adresse
  • Pseudonymisierte Nutzerdaten
  • Standortdaten
  • Gerätedaten
  • Surfverhalten
  • Suchanfragen
  • Device-ID (bei mobilen Endgeräten)

Wer betreibt Metapeople?

Anbietername: Artefact
Anschrift: 19 rue Richer, 75009 Paris, France
Telefon: +33 1 40 40 27 00
E-Mail: contact@artefact.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.artefact.com/privacy-policy/

Rechtslage: Darf man Metapeople einsetzen?

Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).

Die Einbindung von Metapeople auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Metapeople auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).

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Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:

  • Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
  • Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
  • Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
  • Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
  • Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex generiert für Sie Ihre Datenschutzerklärung. Einmal auf der eigenen Internetseite installiert, hält avalex die generierten Rechtstexte automatisch aktuell. Wir schicken Ihnen keine E-Mails mit Updates, die per Copy & Paste eingefügt werden müssen. Unsere Aktualisierungen erfolgen vollautomatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mehr zu unserem Service


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avalex Monitor

Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.

Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor

Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?

Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.

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Gestaltung des Consent Banners

Bei der Gestaltung des Consent Banners für Metapeople sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.

Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung

Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.

Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung

Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Metapeople enthalten.

Technische Funktionalität des Banners

Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.

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