Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025
Mixpanel ist ein mächtiges Werkzeug zur Analyse von Nutzerdaten, das tiefgehende Einblicke in das Verhalten der Besucher Ihrer Website oder App bietet. Doch wie steht es um den Datenschutz? Dieser Artikel klärt, wie Sie Mixpanel datenschutzkonform einsetzen können und welche rechtlichen Aspekte Sie beachten müssen, um Ihre Nutzer transparent zu informieren und Ihre Website DSGVO-konform zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Mixpanel?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Mixpanel?
- Wer betreibt Mixpanel?
- Rechtslage: Darf man Mixpanel einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Mixpanel ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Mixpanel einsetzen.
Was ist Mixpanel?
Mixpanel ist ein leistungsfähiges Analyse-Tool, das es Unternehmen ermöglicht, das Nutzerverhalten auf ihren digitalen Plattformen detailliert zu verfolgen und zu analysieren. Es bietet umfassende Einblicke in die Interaktionen der Nutzer mit einer Website oder App, indem es Ereignisse und Aktionen aufzeichnet, die von den Nutzern ausgeführt werden. Diese Daten helfen Unternehmen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Produkte und Dienstleistungen zu optimieren.
Ein Beispiel für die Nutzung von Mixpanel ist die Analyse von Benutzerinteraktionen in einer mobilen App. Ein Unternehmen kann verfolgen, wie oft eine bestimmte Funktion genutzt wird, wie lange Nutzer in der App bleiben und an welchen Stellen sie die App verlassen. Diese Informationen können dazu verwendet werden, die Benutzererfahrung zu verbessern und gezielte Updates zu entwickeln.
Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von Mixpanel auf einer E-Commerce-Website, um den Kaufprozess der Kunden zu analysieren. Durch das Tracking von Ereignissen wie Produktansichten, Warenkorbaktivitäten und abgeschlossenen Transaktionen können Unternehmen Engpässe im Verkaufsprozess identifizieren und Strategien zur Umsatzsteigerung entwickeln.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Mixpanel?
Welche Daten bei Integration von Mixpanel verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse
- Geräteinformationen (z.B. Betriebssystem, Browsertyp)
- Standortdaten (wenn vom Nutzer erlaubt)
- Nutzungsdaten der Website (z.B. besuchte Seiten, Klicks)
- Zeitpunkt und Dauer der Websitebesuche
- Referrer-URL (zuvor besuchte Webseite)
- Nutzer-ID (pseudonymisiert)
- Interaktionen mit Websiteelementen
- Metadaten zur Nutzeraktivität
- Spracheinstellungen des Browsers
- Bildschirmauflösung
- Informationen zu installierten Plugins
Wer betreibt Mixpanel?
Anbietername: Mixpanel, Inc.
Anschrift: One Front Street, Floor 28, San Francisco, CA 94111, USA
Telefon: +1 (888) 255-9084
E-Mail: compliance@mixpanel.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://mixpanel.com/legal/privacy-policy/
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: Mixpanel Netherlands B.V.
Anschrift: Weesperstraat 61-105, 1018 VN Amsterdam, Netherlands
Telefon: +31 20 299 3139
E-Mail: support@mixpanel.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://mixpanel.com/legal/privacy-policy/
Rechtslage: Darf man Mixpanel einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Mixpanel auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Mixpanel auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens Mixpanel, Inc. befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex Datenschutzerklärung bestellen
avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor
Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.
Unter folgender E-Mail können Sie Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen: compliance@mixpanel.com
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://mixpanel.com/legal/dpa
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Mixpanel sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Mixpanel enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.