Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
In einer digitalen Welt, in der Datenschutz immer wichtiger wird, ist es entscheidend, die Nutzung von OneSignal auf Ihrer Website korrekt zu gestalten. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Datenschutzerklärung anpassen müssen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist OneSignal?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet OneSignal?
- Wer betreibt OneSignal?
- Rechtslage: Darf man OneSignal einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von OneSignal ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie OneSignal einsetzen.
Was ist OneSignal?
OneSignal ist ein führender Anbieter von Push-Benachrichtigungsdiensten, der es Website- und App-Betreibern ermöglicht, direkt mit ihren Nutzern zu kommunizieren. Die Plattform bietet eine Vielzahl von Funktionen, um personalisierte und zielgerichtete Nachrichten zu versenden, die das Engagement der Nutzer erhöhen sollen. OneSignal unterstützt verschiedene Arten von Benachrichtigungen, darunter Web-Push, Mobile-Push, E-Mail und In-App-Nachrichten.
Ein Beispiel für die Nutzung von OneSignal ist eine E-Commerce-Website, die Push-Benachrichtigungen verwendet, um Kunden über Sonderangebote oder neue Produktveröffentlichungen zu informieren. Ein weiteres Beispiel könnte eine Nachrichten-App sein, die OneSignal nutzt, um aktuelle Nachrichten und Updates direkt an die Benutzer zu senden, um sie stets informiert zu halten.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet OneSignal?
Welche Daten bei Integration von OneSignal verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- E-Mail-Adresse (bei Anmeldung)
- Vor- und Nachname (bei Anmeldung)
- IP-Adresse
- Eindeutiger Cookie-Identifikator
- Gesendete Push-Nachrichten
- Geräteinformationen:
- Browsersprache
- Art und Version des Betriebssystems
- Netzanbieter
- Spracheinstellung
- Zeitzone
- Klickverhalten
- Sitzungsdauer
- Zeitstempel
- Verweisende URLs
Wer betreibt OneSignal?
Anbietername: OneSignal, Inc.
Anschrift: 201 S. B Street, Suite 200, San Mateo, CA 94401, USA
E-Mail: Privacy@OneSignal.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://onesignal.com/privacy_policy
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: OneSignal B.V.
Anschrift: Keizersgracht 391 A, 1016 EJ Amsterdam, Netherlands
Telefon: +31 20 123 4567
E-Mail: support@onesignal.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://onesignal.com/privacy_policy
Rechtslage: Darf man OneSignal einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von OneSignal auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor OneSignal auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens OneSignal, Inc. befindet sich in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Tochterunternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten von europäischen Nutzern erlaubt oder erlauben muss. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor
Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
Unter folgender E-Mail können Sie einen AV-Vertrag anfragen: support+gdpr@onesignal.com
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für OneSignal sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch OneSignal enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.