Datum der letzten Aktualisierung: 29. April 2025

Das Outbrain Pixel ist ein mächtiges Werkzeug zur Analyse des Nutzerverhaltens und Optimierung von Content-Marketing-Kampagnen. Doch ist seine Nutzung datenschutzrechtlich unbedenklich? Dieser Artikel beleuchtet, welche rechtlichen Aspekte Websitebetreiber beachten müssen, um gesetzeskonform zu bleiben.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Outbrain Pixel?
  2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Outbrain Pixel?
  3. Wer betreibt Outbrain Pixel?
  4. Rechtslage: Darf man Outbrain Pixel einsetzen?
  5. Was gehört in die Datenschutzerklärung?
  6. avalex Monitor
  7. Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
  8. Erlaubnis einholen per Consent Banner

Alles Wichtige in der Übersicht

  • Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
  • US-Anbieter: Beachten Sie die Entwicklungen zum Data Privacy Framework bei US-Anbietern.
  • AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Outbrain Pixel ab.
  • Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Erlaubnis ein, bevor Sie Outbrain Pixel einsetzen.

Was ist Outbrain Pixel?

Das Outbrain Pixel ist ein Tracking-Tool, das von Outbrain bereitgestellt wird, um das Nutzerverhalten auf Webseiten zu analysieren und die Effektivität von Content-Marketing-Kampagnen zu messen. Es handelt sich um einen kleinen Code-Schnipsel, der auf der Webseite des Werbetreibenden eingebunden wird. Durch das Sammeln von Daten über Interaktionen, wie Klicks und Seitenaufrufe, ermöglicht das Pixel den Werbetreibenden, die Performance ihrer Inhalte zu überwachen und zu optimieren.

Ein Beispiel für die Nutzung des Outbrain Pixels ist die Analyse, wie viele Nutzer, die über eine Outbrain-Anzeige auf eine Webseite gelangt sind, tatsächlich einen Kauf tätigen oder sich für einen Newsletter anmelden. Ein weiteres Beispiel ist die Möglichkeit, die Verweildauer der Nutzer auf bestimmten Seiten zu verfolgen, um zu verstehen, welche Inhalte besonders ansprechend sind und welche möglicherweise optimiert werden müssen.

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Outbrain Pixel?

Welche Daten bei Integration von Outbrain Pixel verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:

  • UUID (Unique User ID)
  • IP-Adresse (anonymisiert)
  • Geräte-Quelle
  • Browser-Typ
  • Browsing-Verlauf auf Partner-Websites
  • Klickverhalten
  • Seitenaufrufe
  • Interaktionen mit Outbrain-Empfehlungen
  • Konversionen (z.B. Käufe, Anmeldungen)
  • Transaktions-ID bei Käufen
  • Transaktionswert bei Käufen

Wer betreibt Outbrain Pixel?

Anbietername: Outbrain Inc.
Anschrift: 111 West 19th Street, 3rd Floor, New York, NY 10011, USA
Telefon: +1 646-867-0149
E-Mail: privacy@outbrain.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.outbrain.com/privacy/

Rechtslage: Darf man Outbrain Pixel einsetzen?

Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).

Die Einbindung von Outbrain Pixel auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Outbrain Pixel auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).

Datenübermittlung in Drittländer

Der Sitz des Anbieters Outbrain Inc. befindet sich in den USA. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Der Anbieter ist nach dem Data Privacy Framework zertifiziert.

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Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:

  • Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
  • Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
  • Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
  • Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
  • Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
avalex generiert für Sie Ihre Datenschutzerklärung. Einmal auf der eigenen Internetseite installiert, hält avalex die generierten Rechtstexte automatisch aktuell. Wir schicken Ihnen keine E-Mails mit Updates, die per Copy & Paste eingefügt werden müssen. Unsere Aktualisierungen erfolgen vollautomatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mehr zu unserem Service


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avalex Monitor

Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.

Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
Mehr zum avalex Monitor

Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?

Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Klären Sie mit dem Anbieter ab, ob dieser einen AV-Vertrag zur Verfügung stellt.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://www.outbrain.com/legal#data-processing-agreement

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Gestaltung des Consent Banners

Bei der Gestaltung des Consent Banners für Outbrain Pixel sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.

Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung

Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.

Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung

Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Outbrain Pixel enthalten.

Technische Funktionalität des Banners

Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.

Zusätzlich zu abmahnsicheren Rechtstexten, erhalten Sie als avalex Kunde einen Consent Banner von consentmanager.de für bis zu 40.000 Websiteaufrufe pro Monat inklusive. Mehr als 40.000 Websiteaufrufe pro Monat? avalex Kunden erhalten 20% Sonderrabatt auf alle Paket-Upgrades bei consentmanager.de (ausgenommen: Enterprise-Paket).