Datum der letzten Aktualisierung: 8. April 2025
Die Nutzung von datengetriebenen Plattformen wie Plista bietet erhebliche Vorteile für personalisierte Werbung und Content-Empfehlungen. Doch wie integriert man Plista auf seiner Website, ohne gegen die strengen Anforderungen der DSGVO zu verstoßen? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und erklärt, welche Maßnahmen notwendig sind, um Plista datenschutzkonform zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Plista?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Plista?
- Wer betreibt Plista?
- Rechtslage: Darf man Plista einsetzen?
- Was gehört in die Datenschutzerklärung?
- avalex Monitor
- Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
- Erlaubnis einholen per Consent Banner
Alles Wichtige in der Übersicht
- Datenschutzerklärung: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung und deren Zweck in Ihrer Datenschutzerklärung.
- US-Anbieter: Das Mutterunternehmen des Anbieters ist nicht nach dem Data Privacy Framework zertifiziert. Der Dienst darf in der EU daher möglicherweise nicht verwendet werden.
- AV-Vertrag: Schließen Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter von Plista ab.
- Aktive Einwilligung: Holen Sie von Ihren Websitebesuchern per Consent Banner eine ausdrückliche Zustimmung ein, bevor Sie Plista einsetzen.
Was ist Plista?
Plista ist eine datengetriebene Plattform, die personalisierte Werbung und Content-Empfehlungen für Websites bereitstellt. Sie ermöglicht es Publishern und Werbetreibenden, ihre Zielgruppen effektiver anzusprechen, indem sie relevante Anzeigen und Inhalte basierend auf dem Nutzerverhalten und den Präferenzen der Besucher präsentiert.
Ein Beispiel für die Nutzung von Plista ist die Implementierung von Content-Empfehlungen auf einer Nachrichten-Website. Wenn ein Nutzer einen Artikel über Technologie liest, kann Plista ähnliche Artikel oder verwandte Themen vorschlagen, um das Engagement zu erhöhen und die Verweildauer auf der Seite zu verlängern.
Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von Plista für gezielte Werbekampagnen. Ein Online-Shop könnte Plista nutzen, um personalisierte Produktanzeigen an Nutzer zu richten, die zuvor ähnliche Produkte angesehen oder gekauft haben. Diese Strategie kann die Conversion-Rate steigern, indem sie den Nutzern relevante Angebote zur richtigen Zeit präsentiert.
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Plista?
Welche Daten bei Integration von Plista verarbeitet werden, ist nicht genau bekannt. Aufgrund der technischen Funktionsweise und öffentlichen Quellen kann man aber davon ausgehen, dass die folgenden Daten verarbeitet werden:
- IP-Adresse des Nutzers
- Datum und Uhrzeit des Webseitenaufrufs
- Browsertyp und -version
- Betriebssystem des Nutzers
- Aufgerufene Seiten und Inhalte
- Verweildauer auf einzelnen Seiten
- Klickverhalten
- Gerätetyp (z.B. Desktop, Smartphone)
- Referrer-URL (zuvor besuchte Seite)
- Geografischer Standort (basierend auf IP-Adresse)
- Spracheinstellungen des Browsers
- Eventuell Nutzer-IDs aus Cookies
Wer betreibt Plista?
Anbietername: GroupM
Anschrift: 3 World Trade Center, 175 Greenwich Street, New York, NY 10007, USA
Telefon: +49 30 47375370
E-Mail: privacy@plista.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.plista.com/de/datenschutzhinweise/
Tochtergesellschaft in Europa
Anbietername: plista GmbH
Anschrift: Torstraße 33-35, 10119 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 4737537-0
E-Mail: info@plista.com
Link zu Datenschutzerklärung: https://www.plista.com/de/about/privacy/
Rechtslage: Darf man Plista einsetzen?
Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das nur mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).
Die Einbindung von Plista auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor Plista auf der Internetseite ausgeführt werden. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).
Datenübermittlung in Drittländer
Der Sitz des Mutterunternehmens GroupM befindet sich in den USA. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
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Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Eine umfassende Datenschutzerklärung ist essenziell, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies ist ein Auszug der wesentlichen Bestandteile, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein sollten:
- Verantwortlicher: Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an.
- Zweck der Datenverarbeitung: Erklären Sie, warum und zu welchem Zweck die Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlage: Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Datenverarbeitung basiert, wie z.B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Betroffenenrechte: Informieren Sie über die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Datensicherheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden.
- Übermittlung in Drittländer: Erklären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden.
- Beschwerderecht: Weisen Sie auf das Recht hin, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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avalex Monitor
Es ist unser Anspruch, avalex so einfach und sicher zu gestalten, dass jeder Shop- bzw. Websitebetreiber guten Gewissens unsere Rechtstexte einsetzen kann – auch ohne jede Programmierkenntnisse.
Eine zentrale Unterstützung ist der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Der avalex Monitor prüft die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an. So wird sichergestellt, dass Ihre avalex Rechtstexte korrekt ausgespielt werden.
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Muss ein AV-Vertrag abgeschlossen werden?
Nach unserer Einschätzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
Unter folgender E-Mail können Sie einen AV-Vertrag anfragen: privacy@plista.com
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Erlaubnis einholen per Consent Banner
Gestaltung des Consent Banners
Bei der Gestaltung des Consent Banners für Plista sollten Sie auf eine benutzerfreundliche und transparente Gestaltung achten. Verwenden Sie klare und verständliche Sprache, um den Zweck der Datenerhebung zu erklären. Die Button-Farben sollten kontrastreich sein, um eine einfache Erkennbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie darauf, keine manipulativen Taktiken (Nudging) zu verwenden, die den Nutzer dazu verleiten, unbewusst eine Einwilligung zu erteilen.
Widerrufsrecht und Dokumentation der Einwilligung
Es ist essenziell, den Nutzern ein einfaches Verfahren zum Widerruf ihrer Einwilligung anzubieten. Dies sollte auch in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden. Zudem muss die Einwilligung ordnungsgemäß dokumentiert werden, um im Falle eines Audits nachweisen zu können, dass die Einwilligung rechtskonform eingeholt wurde.
Übereinstimmung der Angaben im Consent Banner mit der Datenschutzerklärung
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Consent Banner mit den Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Jede Abweichung könnte zu Unsicherheiten beim Nutzer führen und rechtliche Risiken bergen. Die Datenschutzerklärung sollte detaillierte Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen durch Plista enthalten.
Technische Funktionalität des Banners
Der Consent Banner muss technisch einwandfrei funktionieren. Führen Sie regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass der Banner korrekt angezeigt wird und die Einwilligung ordnungsgemäß erfasst und gespeichert wird. Überprüfen Sie auch, ob der Banner auf verschiedenen Geräten und Browsern fehlerfrei funktioniert.