Datum der letzten Aktualisierung: 9. Mai 2024

In diesem Beitrag erklären wir, was bei der Einbindung von YouTube in eine Internetseite datenschutzrechtlich zu beachten ist.

Datenschutzerklärung für YouTube u.v.m.

  1. Scannen Sie auf www.avalex.de Ihre Internetseite.
  2. Bestellen Sie das gewünschte Rechtstext-Paket und beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Internetseite sowie Ihrem Unternehmen (Dauer: ca. 10 Minuten).
  3. Installieren Sie mit wenigen Klicks das passende avalex Plugin oder lassen Sie avalex Ihre Rechtstexte hosten. Fertig. Ihre Rechtstexte bleiben ab sofort automatisch aktuell.

Was ist YouTube?

YouTube ist eine Online-Plattform für das Teilen und Ansehen von Videos, die seit November 2006 zu Google gehört. YouTube ermöglicht es Benutzern, Videos hochzuladen, anzusehen, zu bewerten, zu kommentieren und zu teilen. Es hat sich zu einer der meistbesuchten Websites weltweit entwickelt und ist ein zentraler Bestandteil der modernen digitalen Kultur.

Um ein YouTube-Video auf einer Webseite einzubinden, kann man beispielsweise den bereitgestellten Einbettungscode von YouTube in folgender Weise verwenden.

  • Video auswählen: Gehen Sie zu YouTube und wählen Sie das Video aus, das Sie einbetten möchten.
  • Einbettungscode erhalten: Klicken Sie unter dem Video auf den Button „Teilen“ und dann auf „Einbetten“. Dadurch öffnet sich ein Fenster mit einem HTML-Code in Gestalt eines sog. iFrames.
  • Code anpassen: Einige Einstellungen kann man direkt im Einbettungsfenster anpassen, zum Beispiel die Startzeit des Videos oder ob die Player-Steuerung angezeigt werden soll. YouTube generiert den entsprechenden HTML-Code basierend auf den Einstellungen.
  • HTML-Code kopieren: Kopieren Sie den HTML-Code aus dem Einbettungsfenster.
  • Code in Ihre Webseite einfügen: Fügen Sie den kopierten HTML-Code an der Stelle in den HTML-Code Ihrer Webseite ein, wo das Video erscheinen soll. Das kann innerhalb eines Blogposts, auf einer statischen Seite oder in einem Widget-Bereich sein.

Wer ist der Betreiber von YouTube?

Der Dienst wird betrieben von „Google“. Es ist jedoch nicht eindeutig, wer im datenschutzrechtlichen Sinne als Betreiber anzusehen ist. In Betracht kommt:

Google LLC
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, California 94043
USA

speziell in Bezug auf Europa aber (auch)

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland

Welche Daten verarbeitet YouTube?

Wenn Sie YouTube Videos in Ihre Internetseite einbinden, werden personenbezogene Daten Ihrer Websitebesucher automatisiert verarbeitet und an Google weitergegeben. Welche Daten genau verarbeitet werden, ist unbekannt. Als gesichert gilt aber, dass unter anderem die folgenden Daten verarbeitet werden:

  • IP-Adresse des Besuchers
  • Betriebssystem des Besuchers
  • Spracheinstellungen, Standort, Browser

Rechtsgrundlage

Um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen, benötigt man als Websitebetreiber eine Erlaubnisgrundlage im Sinne von Artikel 6 DSGVO. Speichert man dabei Cookies im Browser der Besucher ab oder liest diese aus, ist das seit Geltung des TTDSG (neu: TDDDG) ohnehin nur noch mit Einwilligung des Besuchers zulässig (§ 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG).

Die Einbindung von YouTube auf der eigenen Internetseite kann nach unserer Einschätzung nicht über ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt werden. Sie benötigen von jedem Besucher der Website eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung muss eingeholt werden, bevor der der Dienst auf der Internetseite ausgeführt wird. Das geschieht am sinnvollsten mithilfe eine Consent Banners (auch „Cookie Banner“ genannt).

Spar-Tipp: In Kooperation mit consentmanager.de erhalten unsere Kunden zu jeder Bestellung ein Consent Banner mit monatlich bis zu 40.000 Websiteaufrufen dazu, das sie während der Vertragslaufzeit mit avalex kostenlos nutzen dürfen. Hier geht es zur vollständigen Leistungsübersicht unserer Pakete.

Ist es erlaubt, YouTube Videos in die Internetseite einzubinden?

Es ist nicht abschließend geklärt, ob man den Dienst DSGVO-konform in eine Internetseite einbinden kann.

  • Problematisch ist, dass nicht öffentlich bekannt ist, welche personenbezogenen Daten der Dienst genau verarbeitet. Voraussetzung für eine DSGVO-konforme Einwilligung ist aber, dass diese in informierter Weise erfolgt, was nur der Fall ist, wenn der Websitebesucher weiß, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
  • Der Sitz des Anbieters befindet sich in den USA. Um personenbezogenen Daten aus der EU in ein Drittland senden zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der die USA als ein sicheres Drittland einstuft (EU-U.S. Data Privacy Framework), ohne dass weitere angemessene Garantien wie z.B. Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Der Anbieter ist nach dem Data Privacy Framework zertifiziert.
  • Holen Sie von jedem Websitebesucher vor Aktivierung des Dienstes eine Einwilligung ein. Der Besucher muss frei entscheiden können. Erteilt er keine Einwilligung, darf der Dienst auf Ihrer Website nicht aktiviert werden. Erlauben Sie Besuchern, ihre Einwilligung nachträglich zu widerrufen mit der Folge, dass der Dienst nicht weiter ausgeführt wird.
  • Belehren Sie in der Datenschutzerklärung Ihrer Internetseite in einfacher und klar verständlicher Weise über die Nutzung des Dienstes. Dazu gehört:
    • in welchem Umfang personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden,
    • auf welche Rechtsgrundlage Sie sich für die Verarbeitung personenbezogener Daten stützen (Katalog des Art. 6 Abs. 1 DSGVO),
    • zu welchem Zweck sie den Dienst einsetzen,
    • die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten,
    • wie Websitebesucher einer Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen können,
    • ggf.: Information über den Abschluss eines AV-Vertrags.

Direkt zur Datenschutzerklärung für YouTube

Sichern Sie Ihre Internetseite jetzt mit einer automatisch aktuell bleibenden Datenschutzerklärung für diesen und viele weitere Webdienste ab.

So funktioniert es:

  1. Scannen Sie Ihre Internetseite auf www.avalex.de.
  2. Bestellen Sie das gewünschte Rechtstext-Paket und beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Internetseite sowie Ihrem Unternehmen (Dauer: 5-10 Minuten).
  3. Installieren Sie mit wenigen Klicks das passende avalex Plugin. Fertig.