Datum der letzten Aktualisierung: 2. September 2022

Wichtig: Unsere Hinweise zur Bildquellenangabe in diesem Beitrag erfolgen ohne jede Gewähr oder Haftung. Es kann jederzeit zu Änderungen durch die Anbieter kommen. Vergewissern Sie sich daher ggf. direkt auf den Internetseiten der Anbieter, welche Kennzeichnungspflichten bestehen. Die Inhalte dieses Beitrags wurden zuletzt geprüft am 19.07.2022.

1. Was bedeutet das Recht auf Namensnennung?

Gemäß § 13 UrhG darf ein Fotograf bestimmen, ob ein von ihm geschossenes Foto mit seinem Namen gekennzeichnet wird und welche Bezeichnung dabei zu verwenden ist (z.B. ein Künstlername oder Pseudonym). Diese Urheberkennzeichnung nennt man auch Bildquellenangabe oder Copyright-Vermerk.

2. Muss bei jedem fremden Foto eine Quellenangabe erfolgen?

Nein. Ein Fotograf mag ggf. kein Interesse an einer Namensnennung haben oder darauf verzichtet haben.

3. Muss bei jeder fremden Grafik eine Quellenangabe erfolgen?

Nein. Hier gilt es allerdings zu unterscheiden.

  • Haben Sie die Grafik aus einer Datenbank wie z.B. Shutterstock bezogen, besteht aus dem Vertragsverhältnis mit der Datenbank heraus eine vertragliche Pflicht zur Quellenangabe – selbst dann, wenn die Grafik keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Dasselbe gilt, wenn die Grafik von einem Grafikdesigner stammt, mit dem Sie eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben.
  • In den übrigen Fällen kommt es darauf an, ob die fremde Grafik Schöpfungshöhe genießt. In der Praxis ist das oft nicht sicher beurteilbar, selbst für Experten. Geht man von ausreichender Schöpfungshöhe aus, darf die Grafik nur mit Erlaubnis des Urhebers benutzt werden. Dazu gehört, dass der Urheber entscheiden kann, ob und welche Quellenangabe angebracht werden muss.
  • Weist die Grafik hingegen keine Schöpfungshöhe auf, ist sie für Jedermann frei nutzbar. In diesem Fall muss auch keine Quellenangabe erfolgen.

4. Reicht eine Bildquellenangabe per Mouse-Over aus?

Falls eine Kennzeichnungspflicht besteht, reicht ein Mouse-Over rechtlich nie aus. Grund ist, dass die Bildquellenangabe nur auf Desktop-Computern sichtbar ist. Bei mobilem Aufruf der Internetseite wird sie nicht angezeigt. Es genügt daher nicht, den Bildquellenachweis im ALT-Tag oder title-Tag des Bildes zu platzieren oder ihn auskommentiert in den HTML-Quelltext einzufügen.

5. Ich verwende Fotos aus einer Bilderdatenbank auf meiner Internetseite. Wie muss ich kennzeichnen?

Es gibt verschiedene Anbieter von Bilddatenbanken im Internet, bei denen man kostenlos oder gegen Zahlung Fotos herunterladen und für eigene Zwecke nutzen darf, z.B. zur Einbindung in eine Internetseite. Je nach Bilderdatenbank bzw. Lizenzart unterscheiden sich die Rechte und Pflichten erheblich voneinander. Wir stellen die wichtigsten Anbieter samt ihrer Kennzeichnungsvorgaben dar.

Wichtig: Wenn man Nutzungsrechte für ein Foto erworben hat, bedeutet das nicht, dass keine Quellenangabe angebracht werden muss – ein häufiges Missverständnis.


pixelio quellenangabe

a. Pixelio

Der deutsche Anbieter Pixelio wirbt damit, eine kostenlose Bilderdatenbank zu betreiben.

  • Erste Voraussetzung ist, dass nur der Downloader ein Nutzungsrecht am jeweiligen Foto erwirbt. Wird das Foto von Dritten heruntergeladen und eingebunden (beispielsweise von Ihrer Agentur), erwirbt nur der Dritte ein Nutzungsrecht – Sie nicht. Erstellen Sie daher im ersten Schritt einen eigenen Account auf www.pixelio.de, wenn Sie dort angebotene Fotos für Ihrer Internetseite nutzen möchten.
  • Zweite Voraussetzung ist, dass das heruntergeladene Foto im zulässigen Kontext verwendet wird. Pixelio unterscheidet zwischen Fotos, die für die rein redaktionelle Nutzung freigegeben sind und Fotos, die redaktionell und kommerziell genutzt werden dürfen. Prüfen Sie also vorab, ob das jeweilige Foto in Ihrem Kontext verwendet werden darf. Speziell bei Onlineshops, die rein für die redaktionelle Nutzung freigegebene Fotos im Shop verwenden (z.B. zur Bebilderung von Produkten), besteht Abmahngefahr.
  • Dritte Voraussetzung, um das Foto kostenlos nutzen zu dürfen, ist eine ordnungsgemäße Angabe der Bildquelle.
    • In seinen häufigen Fragen zur Bildverwendung & Bildquellenangabe erklärt Pixelio, dass die Bildquellenangabe entweder sichtbar beim Bild (z.B. darunter), auf dem Bild oder zumindest auf der gleichen Unterseite erfolgen muss, auf der die Bildverwendung stattfindet.
    • Bei der isolierten Darstellung des Bildes, durch direkten Aufruf der Bild-URL, ist eine Urheberbenennung dagegen nicht erforderlich.
    • Eine Kennzeichnung im Impressum reicht nicht aus. Ebenso reicht es nicht aus, die Bildquellenangaben auf einer gesonderten Unterseite darzustellen.
    • Auf Internetseiten und in Onlineshops lautet die korrekte Bildquellenangabe inklusive Verlinkung auf www.pixelio.de gemäß Ziffer 4. der Pixelio Lizenzverträge:


shutterstock quellenangabe

b. Shutterstock

Die Bilderdatenbank Shutterstock bietet kostenpflichtige Lizenzen für professionelle Fotografien an.

  • Erste Voraussetzung ist, dass nur der Downloader ein Nutzungsrecht am jeweiligen Foto erwirbt. Wird das Foto von Dritten heruntergeladen und eingebunden (beispielsweise von Ihrer Agentur), erwirbt nur der Dritte ein Nutzungsrecht – Sie nicht. Erstellen Sie daher im ersten Schritt einen eigenen Account auf www.shutterstock.com, wenn Sie dort angebotene Fotos für Ihrer Internetseite nutzen möchten.
  • Zweite Voraussetzung ist, dass das heruntergeladene Foto im zulässigen Kontext verwendet wird. Shutterstock unterscheidet zwischen Fotos, die „Nur zur redaktionellen Nutzung“ freigegeben sind und Fotos, die auch für eine „Nicht-kommerzielle Nutzung“ verwendet werden dürfen. Ein als „Nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichneter Inhalt darf nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Prüfen Sie daher vorab, ob das jeweilige Foto in Ihrem Kontext verwendet werden darf. Speziell bei Onlineshops, die nur zur redaktionellen Nutzung freigegebene Fotos im Shop verwenden (z.B. zur Bebilderung von Produkten), besteht Abmahngefahr.
  • Dritte Voraussetzung, um das Foto kostenlos nutzen zu dürfen, ist eine ordnungsgemäße Angabe der Bildquelle.
    • Shutterstock schreibt interessanterweise vor, dass nur Fotos zur redaktionellen Nutzung mit einer Bildquellenangabe versehen werden müssen. Als redaktionelle Nutzung versteht Shutterstock die Verwendung von Fotos für Geschichten oder Artikel, die aktuell oder von öffentlichem Interesse sind. Beispiele sind unter anderem Nachrichtenbeiträge, Dokumentationen und Bücher.
    • Auf Internetseiten und in Onlineshops lautet die korrekte Bildquellenangabe inklusive Verlinkung auf www.shutterstock.com: Künstlername/Shutterstock.com


adobe stock bildnachweis

c. Adobe Stock

Auch die Bilderdatenbank Adobe Stock bietet kostenpflichtige Lizenzen für professionelle Fotografien an. Seit der 2015 erfolgten Übernahme von Fotolia durch Adobe enthält die Adobe Creative Cloud auch den gesamten Katalog von Fotolia.

  • Erste Voraussetzung ist, dass nur der Downloader ein Nutzungsrecht am jeweiligen Foto erwirbt. Wird das Foto von Dritten heruntergeladen und eingebunden (beispielsweise von Ihrer Agentur), erwirbt nur der Dritte ein Nutzungsrecht – Sie nicht. Erstellen Sie daher im ersten Schritt einen eigenen Account auf https://stock.adobe.com/de, wenn Sie dort angebotene Fotos für Ihrer Internetseite nutzen möchten.
  • Zweite Voraussetzung, um das Foto kostenlos nutzen zu dürfen, ist eine ordnungsgemäße Angabe der Bildquelle.
    • Adobe Stock schreibt vor, dass ein Bildnachweis hinzugefügt werden, sofern das Bild in einem redaktionellen Beitrag benutzt wird. Wenn Bilder in Websites, Blogs usw. verwendet werden, muss die auf der Adobe Stock-Website und im IPTC-Feld für die Quellenangabe angegebene Quellenangabe enthalten sein. Beispiel:  Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com
    • Weiterführende Hinweise zur Nutzung finden Sie in der Adobe Stock license information.


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d. Unsplash, Pixabay & Co.

Neben den vorstehenden Anbietern haben sich in den letzten Jahren Fotodatenbanken etabliert, die überwiegend (hochwertige) Fotos ohne jede Kennzeichnungspflicht zur freien Verwendung bereitstellen. Zu den bekanntesten Datenbanken in diesem Bereich gehören Pixabay und der frühere Geheimtipp Unsplash.

  • Fotos bei Unsplash stehen unter Unsplash-Lizenz. Dort angebotene Bilder dürfen kostenlos heruntergeladen werden. Ein Copyright-Vermerk wird zwar gerne gesehen, es besteht aber keine Pflicht zur Bildquellenangabe, d.h. die Aufnahmen dürfen vollkommen frei verwendet und ggf. auch bearbeitet werden – sowohl für redaktionelle als auch kommerzielle Zwecke. Nur ein Verkauf der Fotos ist untersagt, was freilich verkraftbar ist.
  • Fotos bei Pixabay stehen unter der sehr ähnlich gefassten Pixabay Lizenz. Man darf alle Pixabay Fotos kostenlos im Original oder in bearbeiteter Form nutzen, für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, gedruckt und digital. Man muss weder vom Fotografen noch von Pixabay eine Genehmigung einholen. Es besteht keine Pflicht zur Bildquellenangabe, wobei man sich über eine freiwillige Nennung freut. Die Einschränkungen sind überschaubar.

e. Creative Commons

Wer Fotos unter Creative Commons Lizenz nutzen möchte, muss im ersten Schritt prüfen, welche CC-Lizenz beim jeweiligen Foto einschlägig ist. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Creative Commons Lizenzen.

  • Die einzige Creative Commens Lizenz ohne jede Pflicht zur Quellenangabe ist die CC0-Lizenz.
  • Alle anderen Creative Commons Lizenzen erfordern eine Quellenangabe, um das Foto kostenlos nutzen zu dürfen.
  • Tipp: Mit dem kostenlosen Lizenzhinweisgenerator können Sie für Fotos aus Wikipedia oder Wikimedia Commons mit wenigen Klicks optimale Bildquellenangaben generierenn, wie das obige Beispiel zeigt.