Aktuell verschickt eine Datenschutzauskunft-Zentrale mit angeblichem Sitz in Oranienburg deutschlandweit mehrseitige „Eilige FAX-Mitteilungen“ an Unternehmen (auch an uns) mit dem Betreff
Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO
In unserem Fax wurden wir aufgefordert, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme
bis zum 09.Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle: 00800 / 77 000 77 zu senden.
Unterhalb befindet sich ein weiterer fett hervorgehobener Hinweis, wir hätten die Unterlagen erhalten, um
noch rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, 02.10.2018 zu gewährleisten.
Was ist von den Faxen zu halten?
Nichts. Es sind Betrugsversuche.
Die Schreiben machen auf den ersten Blick einen offiziellen Eindruck. Liest man das Kleingedruckte auf Seite 2, zeigt sich jedoch, dass es sich tatsächlich um ein kostenpflichtiges Angebot für ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ zum Preis von jährlich 498 Euro zzgl. Umsatzsteuer handelt – wohlgemerkt wird dem Unterzeichner nicht nur eine Bestellung für ein Jahr, sondern gleich drei Jahre untergeschoben.
Die von Branchenbüchern bekannte Praxis der Datenschutzauskunft-Zentrale dürfte unter das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) zu subsumieren sein. Damals stellten BGH-Richter klar, dass solche Schreiben wettbewerbswidrig sind. Der bewusst versteckt gehaltene Hinweis zur Kostenpflichtigkeit werde nicht Vertragsbestandteil, weil es sich um eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c BGB handele. Der Unternehmer müsse daher auch bei unterzeichneter Rücksendung nicht zahlen.
P.S.: Dass die im Kleingedruckten genannten Leistungen der Datenschutzauskunft-Zentrale sogar teilweise nützlich sein mögen, ist für die Einstufung als Betrugsversuch nicht relevant. Entscheidend ist, dass dem Empfänger suggeriert wird, er soll schnell und kostenfrei auf ein behördlich aufgemachtes Schreiben reagieren – während ihm tatsächlich ein Kosten verursachendes Angebot vorgesetzt wird.
Bitte beachten Sie, dass wir Betroffenen nicht für Rechtsberatung zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich ggf. an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.