Aktuell werden tausende Abmahnungen an Websitebetreiber verschickt mit dem Vorwurf, den populären Dienst Google Fonts datenschutzwidrig einzusetzen. Unter Bezugnahme auf ein Gerichtsurteil wird DSGVO-Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe gefordert, teilweise auch Ersatz von Anwaltskosten.
Kurzüberblick
1. Was sind Google Fonts?
2. Wie bindet man Google Fonts in eine Internetseite ein?
3. Welche Form der Google Fonts-Nutzung wird abgemahnt?
4. Wie finde ich heraus, ob Google Fonts auf meiner Website aktiv ist?
5. Was soll ich tun, wenn der avalex Scanner Google Fonts ermittelt?
6. Wer verschickt Schreiben wegen Google Fonts?
7. Ich wurde leider abgemahnt. Was soll ich tun?
8. PS. Nutzen Sie noch statische Rechtstexte? („copy & paste“)
1. Was sind Google Fonts?
Google stellt auf https://fonts.google.com/ eine breite Auswahl von Schriftarten unter Apache Lizenz (Version 2.0) zur Verfügung. Diese Schriftarten dürfen prinzipiell kostenlos genutzt werden, z.B. für die Illustration einer Internetseite.
2. Wie bindet man Google Fonts in eine Internetseite ein?
Es zwei Möglichkeiten, Google Fonts in eine Internetseite einzubinden:
- Lokale Einbindung: Websitebetreiber können die gewünschte Schriftart herunterladen und erneut in den eigenen Webspace hochladen, von wo aus die Datei lokal in die Website eingebunden wird, je nach Präferenz z.B. im Format TTF, WOFF bzw. WOFF2. Besuchen Nutzer eine solche Internetseite, wird keine Verbindung zu Google-Servern aufgebaut. Datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich ist diese Form der Einbindung daher unkritisch.
- Dynamische Einbindung: Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Code-Snippet in den HTML-Code der Webseiten einzubinden, entweder per
@import
oder.
3. Welche Form der Google Fonts-Nutzung wird abgemahnt?
Die zur Zeit kursierenden Schreiben betreffen ausschließlich die dynamische Einbindungsform.
4. Wie finde ich heraus, ob Google Fonts auf meiner Website aktiv ist?
Scannen Sie Ihre Domain auf www.avalex.de. Sie erfahren binnen weniger Sekunden, ob wir Google Fonts auf der Internetseite gefunden haben.
Tipp: Lokale Einbindungen von Google Fonts (siehe oben) erfasst unser Scanner nicht, da diese datenschutzrechtlich irrelevant sind. Wenn Sie die Google Fonts Dateien also auf Ihren Server hochgeladen haben und allein von dort („lokal“) in die Internetseiten Ihrer Website einbinden, wird unser Scanner „Google Fonts“ bewusst nicht im Scanergebnis ausweisen.
Sollte „Google Fonts“ als Treffer aufgeführt werden, hat der Scanner eine dynamische Einbindung ermittelt.
Tipp 2: Google Fonts werden oft „versteckt“ mitgeladen, z.B. bei per iFrame eingebundenen YouTube-Videos. Auch viele Plugins laden Google Fonts im Hintergrund mit. Hier kann Detektivarbeit nötig werden, um herausfinden, welcher Dienst für das Zuladen der Google Schriften verantwortlich ist. avalex Kunden zeigen wir im Scanergebnis an, auf welchen Webseiten der Domain ein Webdienst wie Google Fonts gefunden wurde. Das erleichtert die Suche und vermeidet Frust (ausgenommen sind Webdienste, die von außen nicht detektierbar sind).
5. Was soll ich tun, wenn der avalex Scanner Google Fonts ermittelt?
Stoppen Sie alle dynamischen Einbindungen. Freilich können Sie in diesem Zuge gleich vollständig auf Google Fonts verzichten. Das ist aber nicht nötig. Binden Sie die gewünschten Google Fonts Schriften einfach stattdessen lokal ein. Ein Webentwickler erledigt das auf Wunsch für Sie.
6. Wer verschickt Schreiben wegen Google Fonts?
Verschiedene Personen verschicken Schreiben bzw. Abmahnungen an Websitebetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts. Dazu gehören unter anderem:
- Rechtsanwalt Kilian Lenard (Berlin) für den Mandanten Martin Ismail (IG Datenschutz)
- Rechtsanwalt Dikugoros Kairis (Kanzlei RAAG, Meerbusch) für den Mandanten Wang YU
7. Ich wurde leider schon abgemahnt. Was soll ich tun?
Wir sind keine Kanzlei und dürfen keine individuelle Rechtsberatung speziell zu Ihrem Fall leisten. Allgemein gilt aber:
- Wenn ein Rechtsanwalt für den eigenen Mandanten einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht, ist dies grundsätzlich zulässig. In diesem Fall dürfen und sollten Sie aber die Vorlage einer Originalvollmacht verlangen. Wird diese nicht übermittelt, müssen Sie keine Auskunft erteilen.
- Wird keine Auskunft geltend gemacht, sondern nur Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gefordert, empfehlen wir, nicht zu reagieren und nicht zu zahlen. Es ist zwar richtig, dass das Landgericht München wegen unerlaubter Einbindung von Google Fonts Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen hatte. Die gegenwärtig kursierenden Abmahnungen/Forderungsschreiben dürften aber rechtsmissbräuchlich sein. Nur falls es wider Erwarten zu einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer Klage kommt, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.
8. PS. Nutzen Sie noch statische Rechtstexte? („copy & paste“)
Viele Betreiber von Internetseiten und Shops binden ihre Rechtstexte im Jahr 2022 immer noch per copy & paste ein. Das ist heute nicht mehr nötig.
Nutzen Sie stattdessen die automatisch aktuellen Rechtstexte von avalex. Einmal per Plugin installiert, sind Sie dauerhaft abgesichert. Bei neuen Urteilen oder Gesetzesänderungen passt avalex Ihre Rechtstexte automatisch an die neue Rechtslage an.
Zweifeln Sie noch, ob avalex das Richtige für Sie ist? Kein Problem. Sie können völlig risikolos bei uns einkaufen. Ab dem Kaufdatum gilt eine 30 Tage Geld-zurück-Garantie. Gefällt Ihnen avalex nicht, können Sie einfach im avalex Kundenkonto kündigen und erhalten Ihr Geld zurück.