Die Entwicklung des avalex Scanners
avalex bot seit Marktstart im Frühjahr 2018 einen kostenlosen Scanner an, der einzelne Internetseiten darauf überprüfte, welche datenschutzrelevanten Webdienste dort aktiv geschaltet waren. Von Beginn an erfasste der Scanner mehr als 300 Webdienste (Details).
Populäre Beispiele: Google Analytics, Facebook Pixel etc.
Typischerweise wurde der Scanner dazu genutzt, die Homepage einer Domain zu überprüfen. Die Ergebnisse gaben einen guten Überblick. Optimal wäre es jedoch gewesen, wenn die Prüfung alle Webseiten der Domain oder zumindest einen erheblichen Teil abgedeckt hätte.
Beispiel: Eine Landkarte von Google Maps auf der „Kontakt“-Seite wurde bei Scan der Startseite nicht erfasst.
Weiteres Problem: Produktive Websites & Onlineshops sind keine statischen Gebilde. Im Gegenteil, sie verändern sich mit der Zeit durch (zeitweilig) neu installierte Programme, Plugins oder Tools. Derartige Veränderungen wurden vom avalex Scanner nicht erfasst, da nur eingangs ein Einzelscan erfolgte.
Beispiel: Der Websitebetreiber entscheidet sich, das Analysetool „Hotjar“ zu nutzen, um das Verhalten seiner Besucher besser nachvollziehen und die Website optimieren zu können.
Diese Lücken wurden im Sommer 2020 für avalex Kunden geschlossen. Der Scanner prüfte weiterhin nur die eingegebene Webseite (URL). Wer seither avalex Rechtstexte nutzt, erhält einen wöchentlichen Scan seiner Domain mit jeweils bis zu 100 Webseiten (URLs). Ermitteln wir einen neuen Webdienst, informieren wir den Kunden automatisch. Er kann den nötigen Rechtstext dann in wenigen Schritt hinzuklicken.
Neu: Scan von Impressum, Widerrufsbelehrung und AGB auf Abmahngründe
Parallel zur Verbesserung des Scanners führten wir 2020 neue avalex Rechtstexte für Impressum, Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen ein. Auch diese neue Rechtstexte passen sich automatisch an die aktuelle Rechtslage an – ebenfalls inklusive Abmahnkostenschutz.
Darauf aufbauend haben wir die Basisversion des avalex Scanners Anfang 2021 erneut umfassend erweitert. Der Scanner prüft ab sofort nicht mehr nur auf datenschutzrelevante Webdienste. Passend zu unseren zusätzlich erhältlichen avalex Rechtstexten prüfen wir jetzt auch Impressum (sowie sofern relevant) Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Domain auf Abmahngründe.
Update vom 14.02.2021: Manuelle Rescans ab sofort möglich
Auf vielfache Nachfrage ist es Kunden ab sofort möglich, in Ihrem avalex Kundenkonto bei Bedarf manuell einzelne Webseiten (URLs) bzw. die gesamte Domain (bis zu 100 URLs) scannen zu lassen.
Pro Tag sind bis zu fünf manuelle Scans von Einzel-Webseiten möglich. Ein erneuter Domainscan kann einmal pro Woche manuell ausgelöst werden. Dabei besteht die Option, einzelne Webseiten speziell in den Domainscan einzubeziehen, was bei Internetseiten mit einer großen Anzahl von Webseiten sinnvoll sein kann, um sicherzustellen, dass die angegebenen Webseiten vom manuellen Scan erfasst werden.
Das Auslösen der beschriebenen manuellen Rescans ist für avalex Kunden kostenlos.