1. Niemand interessiert sich für Rechtstexte

Niemand interessiert sich für den Inhalt von Rechtstexten, so ist es nun einmal. Oder wann haben Sie das letzte Mal die Datenschutzerklärung einer Internetseite gelesen, wann die AGB eines Onlineshops? Keine Sorge, Sie sind nicht allein. Das Abklicken der Rechtstexte („Ich bestätige, die AGB … gelesen zu haben.“) hat sich den Ruf als eine der größten Internetlügen erarbeitet.

Websitebetreibern hilft das wenig. Abgesehen vom seltenen Fall eines rein privaten Internetauftritts ist es hierzulande Pflicht, Impressum (→ Impressum Guide) und Datenschutzerklärung (→ Datenschutzerklärung Guide) vorzuhalten. Werden über die Website Waren bzw. Dienstleistungen online verkauft, müssen zusätzlich Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen bereitgestellt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn auch Verbraucher einkaufen können, was den Normalfall darstellt.

Puristen mögen einwenden, dass das Gesetz keine explizite Regelung enthält, wonach Onlineshops „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ benötigen. Das ist richtig, aber nicht hilfreich. Wer über das Internet an Verbraucher verkauft, muss eine Fülle von Pflichtinformationen bereitstellen. Dafür eignen sich im Ergebnis am besten AGB. Letztlich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen daher doch „übers Eck“ Pflicht.

Fehlen vorgeschriebene Rechtstexte auf der Internetseite oder haben sich Fehler eingeschlichen, droht eine teure Abmahnung von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden.

2. Es hilft nichts, Rechtstexte sind Pflicht

Wenn Sie bis zu diesem Punkt gekommen sind, ist Ihnen bewusst, dass Sie für Ihre Internetseite Rechtstexte benötigen. Das führt zur Frage, welche Möglichkeiten bestehen, das Thema zu lösen. Grob gesagt stehen folgende Optionen zur Auswahl:

Möglichkeit 1: Copy & Paste

Erfahrungsgemäß entscheiden sich nicht selten gerade Kleinunternehmer, Startups mit dünner Kapitaldecke und rechtlich Unbedarfte dafür, fremde Rechtstexte bei der Konkurrenz zu kopieren und (mit kleineren Änderungen oder gar 1:1) in die eigene Internetseite einzufügen. Es versteht sich, dass hier Übernahmen ohne vorab eingeholte Erlaubnis gemeint sind, kurz Diebstahl.

Die juristische Beurteilung von Rechtstext-Klau ist nicht so eindeutig, wie man meinen könnte. Anders als Fotos sind Texte nicht automatisch urheberrechtlich geschützt, sondern nur bei ausreichender Schöpfungshöhe. Im Falle eines inhaltlich stark durch die Gesetze vorgegebenen Rechtstextes mag man auf die Idee kommen, dass Schöpfungshöhe fehlt.

Hierauf sollte man sich allerdings nicht verlassen. Beispielsweise entschied das Oberlandesgericht Köln, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Urhebergesetz geschützt sein können, „wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben.“ (OLG Köln, Urteil vom 27.02.2009, Az. 6 U 193/08). Ausreichend war im Fall bereits, dass sich „Formulierungen vom allgemein Üblichen – wenn auch nur geringfügig – abheben“. Eine Urheberrechtsverletzung kann daher selbst dann vorliegen, wenn AGB leicht abgewandelt übernommen wurden (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 10.06.2013, Az. 224 C 442/12). Jedenfalls aber bei vollständiger wörtlicher Übernahme eines Rechtstextes ist es wahrscheinlich, dass darin eine abmahnbare Urheberrechtsverletzung liegt.

  • Rechtstext-Klau kostet nichts (zumindest im Moment der Übernahme)
  • Wer sich für Copy & Paste entscheidet, holt sich ein schwelendes Abmahnrisiko ins Haus. Das kann eine bewusste Entscheidung sein, z.B. in einer klammen Startphase. Schlau ist es nicht, zumal rechtssichere, günstige Alternativen verfügbar sind.

Möglichkeit 2: Rechtsanwalt

Die Beauftragung eines hoffentlich auf E-Commerce spezialisierten Rechtsanwalts hat viele Vorteile, aber auch Nachteile.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Ein Rechtsanwalt steht dem Mandanten als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird die Internetseite individuell prüfen, passende Rechtstexte (auf Basis von Mustern) entwerfen und – sofern beauftragt – gegen Aufpreis weitere rechtlich relevante Aspekte in die Prüfung einbeziehen, zum Beispiel Preisangaben, Werbeaussagen oder die korrekte Umsetzung des Checkouts. Im hiesigen Vergleich stellt ein Rechtsanwalt daher durchaus die „Premium“-Lösung dar.

Den Vorteilen stehen allerdings mehrere Nachteile entgegen, allen voran der Preis. Im Vergleich zu den übrigen hier dargestellten Optionen sind Rechtsanwälte die teuerste Lösung.

Der zweite große Nachteil ist weniger offensichtlich: Anwälte erstellen statische Rechtstexte zu einem bestimmten Stichtag. Dafür, dass die Rechtstexte zu diesem Stichtag abmahnsicher sind, haften sie von Berufs wegen. Für nach dem Stichtag ergehende Urteile bzw. Gesetzesänderungen, die die rechtlichen Vorgaben verändern, muss der Rechtsanwalt dagegen nicht einstehen. Wünscht der Mandant eine Überarbeitung seiner Rechtstexte, wird dies typischerweise Zusatzkosten auslösen.

Voraussetzung für eine Überarbeitung ist interessanterweise, dass der Mandant überhaupt etwas von der Rechtsänderung erfahren hat. Ist dies nicht der Fall, sei es wegen fehlender oder für den Mandanten nicht auf seine Situation ummünzbarer Informationen, geschieht nichts – anwaltliche Rechtstexte veralten Tag für Tag, bis sie (gegen erneute Zahlung) überarbeitet werden müssen.

Schließlich können Rechtsanwälte nicht optimal bei sich mit der Zeit verändernden Internetseiten punkten. Installiert der Websitebetreiber oder seine Agentur zum Beispiel ein neues Marketing- oder Webanalysetool, erfährt der betreuende Rechtsanwalt dies häufig nicht oder erst zeitverzögert. Sie ahnen es bereits: auch diese in der Praxis häufige Konstellation verlangt eine Anpassung der Rechtstexte (hier insbesondere der → Datenschutzerklärung). Erneut stehen Zusatzkosten im Raum. Angesichts dieser Nachteile ist die „Premium“-Lösung anderen Lösungen nicht pauschal überlegen.

  • Individuelle anwaltliche Rechtsberatung durch persönlichen Ansprechpartner
  • Erstellung von auf die eigene Internetseite abgestimmten Rechtstexten durch Rechtsanwalt
  • Anwaltliche Haftung
  • Gegen Aufpreis: anwaltliche „Tiefenprüfung“ der Website, z.B. im Hinblick auf Werbeaussagen, Preisangaben oder Checkout-Prozess
  • Im Vergleich zu anderen Lösungsmöglichkeiten hoher Preis
  • Keine automatische Aktualisierung der Rechtstexte. Dadurch Alterung der Rechtstexte, was mit der Zeit zu immer stärkerer Abmahngefahr führt
  • Keine Erweiterung der Rechtstexte bei Veränderungen der Website

Möglichkeit 3: Statische Rechtstext-Generatoren

Im deutschsprachigen Internet gibt es eine Reihe von Rechtstext-Generatoren, die teilweise kostenpflichtig, teilweise kostenlos nutzbare statische Rechtstexte anbieten. Mit dem Begriff „statisch“ ist gemeint, dass sich die Rechtstexte auf der Website des Nutzers (z.B. des verwendenden Shops) nicht automatisch an die aktuelle Rechtslage anpassen.

Statische Generatoren werden häufig von Rechtsanwälten betrieben, ihr Ansatz unterscheidet sich aber von anwaltlicher Beratung. Der Nutzer erstellt selbst die gewünschten Rechtstexte anhand eines Online-Fragenkatalogs nebst Hilfetexten. Je nachdem, welche Rechtstext-Module vom Nutzer ausgewählt werden, erzeugen die Generatoren passende Rechtstexte, die der Nutzer per Copy & Paste übernehmen kann.

Der Vorteil von Rechtstext-Generatoren gegenüber anwaltlich erstellten Rechtstexten liegt regelmäßig im Preis. Das ist offensichtlich, wenn der Generator kostenlos genutzt werden darf – in diesem Fall muss typischerweise als Gegenleistung nur ein Backlink auf den Anbieter gesetzt werden, um den Anbieter bekannter zu machen. Aber selbst kostenpflichtige statische Generatoren sind erfahrungsgemäß deutlich günstiger als Rechtsanwälte.

Ein weiterer Vorteil ist, dass über statischen Generatoren erzeugte Rechtstexte dauerhaft genutzt werden dürfen – wohlgemerkt in der Fassung, in der sie bezogen wurden.

Diesen Vorteilen stehen zahlreiche Nachteile entgegen, beginnend mit fehlender persönlicher (anwaltlicher) Rechtsberatung des Nutzers. Dies ist logisch, da das Geschäftsmodell der Generatoren gerade darauf basiert, persönliche Beratung zu vermeiden.

Hinzu kommen dieselben Nachteile wie bei der Beauftragung von Rechtsanwälten. Statische Generatoren haben keine automatische Aktualisierungsfunktion. Damit liegt es beim Nutzer, sich bei Bedarf erneut aktualisierte Rechtstexte über den Generator zu erzeugen und diese in die eigene Internetseite einzubinden.

Auch hier stellt sich das Problem, ob und mit welcher Zeitverzögerung der Nutzer überhaupt davon erfährt, dass eine ihn betreffende Rechtsänderung erfolgt ist, die es nötig macht, seinen Rechtstext zu erneuern. Bei kostenpflichtigen statischen Generatoren fallen für die neue Generierung von Rechtstexten dann entweder sofort oder nach vom Anbieter festgelegten Zeiträumen erneute Kosten an. In der Zwischenzeit läuft der Nutzer Gefahr, unwissend zumindest zeitweilig veraltete und ggf. abmahnbare Rechtstexte zu verwenden. Das ist gleichzeitig der Grund, warum statische Rechtstext-Generatoren keinen Abmahnkostenschutz zusichern.

Weiterer Nachteil speziell beim Thema → Datenschutzerklärung: Sehr viele Nutzer wissen nicht, welche Webdienste auf ihrer Internetseite aktiv sind, die eine Belehrungspflicht nach sich ziehen. Selbst wenn man unterstellt, dass der statische Rechtstext-Generator alle für den Nutzer relevanten Belehrungstexte bereitstellt, besteht ein erhöhtes Risiko, dass technisch unbedarfte Nutzer ihre Rechtstexte falsch konfigurieren.

  • Günstiger Preis (wenn nicht sogar kostenlos)
  • Typischerweise: Anwaltlich erstellte Rechtstexte
  • Dauerhaftes Recht zur Nutzung der generierten Rechtstexte
  • Keine persönliche (anwaltliche) Beratung des Nutzers
  • Keine automatische Aktualisierung der Rechtstexte, dadurch Alterung der Rechtstexte, was zu immer stärkerer Abmahngefahr führt
  • Erhöhtes Risiko, ob der Nutzer alle für ihn relevanten Rechtstexte auswählt
  • Kein Abmahnkostenschutz

Möglichkeit 4: Dynamische Rechtstext-Generatoren (Abo)

Eine Weiterentwicklung der statischen Generatoren stellen dynamische Rechtstext-Generatoren dar, die eine Reihe der obigen Probleme lösen. Der wichtigste Unterschied: Im Gegensatz zu ihren statischen Verwandten passen sich die Rechtstexte bei dynamischen Generatoren automatisch an die aktuelle Rechtslage an.

Ermöglicht wird dies über ein vom Anbieter bereitgestelltes Plugin, das der Kunde auf der eigenen Internetseite installiert. Das Plugin holt mehrfach am Tag aktuelle, speziell auf die Kundenseite zugeschnittene Rechtstexte vom Server des Anbieters ab und spielt sie auf den vom Kunden festgelegten Unterseiten seiner Domain aus, z.B. kundendomain.de/impressum oder kundendomain.de/datenschutzerklaerung.

Die Konfiguration der Rechtstexte ähnelt im Grundsatz dem Modell von statischen Rechtstext-Generatoren. Der Kunde wird nach der Bestellung durch eine Liste von rechtlich relevanten Fragen zu Unternehmen und Website geführt, allerdings über ein persönliches Kundenkonto, in dem er seine Angaben jederzeit ohne Aufpreis anpassen kann. Aus den Antworten des Kunden erzeugen dynamische Rechtstext-Generatoren individuell auf die Internetseite abgestimmte Rechtstexte.

Die automatische Aktualisierung ermöglicht es dynamischen Rechtstext-Generatoren, bei neuen Urteilen oder Gesetzesänderungen Abmahnkostenschutz zu gewähren. Der Kunde muss nichts tun, die Rechtstexte passen sich automatisch an. Kommt es ausnahmsweise zu einer so gravierenden Änderung, dass der Kunde neue Informationen bereitstellen muss, wird er per E-Mail informiert.

Alle dynamischen Rechtstext-Generatoren sind kompatibel mit den wichtigen CMS wie WordPress, TYPO3, Contao, Shopify, Magento oder Shopware. Die Liste der unterstützten CMS und ggf. Homepage-Baukästen oder Plattformen unterscheidet sich dabei je nach Anbieter.

Ebenso wie statische Generatoren punkten auch dynamische Rechtstext-Generatoren mit günstigen Preisen. Hier lohnt es sich, im Anbietervergleich genau hinzusehen. Das gilt einerseits dafür, welche Leistung man für sein Geld bekommt und andererseits, welche Leistungen man überhaupt benötigt. Abgerechnet wird bei allen dynamischen Rechtstext-Generatoren per monatlich bzw. jährlich kündbarem Abonnement.

avalex als dynamischer Rechtstext-Generator unterscheidet sich sowohl von statischen als auch anderen dynamischen Rechtstext-Generatoren durch seinen Legal Scanner. Was bringt ein solcher Scanner? Professionell betriebene Business-Websites & Shops sind schon lange keine statischen Gebilde mehr. Sie werden laufend optimiert, neue Tools und Funktionen getestet und bei Gefallen fest integriert. So wie sich die Internetseiten verändern, müssen auch die Rechtstexte mit wachsen. Deshalb prüft der avalex Scanner wöchentlich bis zu 100 Unterseiten der Kundendomains auf datenschutzrelevante Webdienste wie zum Beispiel Google Analytics, Facebook Pixel und hunderte mehr. Ermitteln wir einen bisher nicht in der Datenschutzerklärung geführten Webdienst, wird der Kunde automatisch per E-Mail informiert und kann diesen mit wenigen Klicks seiner Datenschutzerklärung hinzufügen. Dabei nimmt avalex nicht für sich in Anspruch, jeden denkbaren Webdienst der Welt zu ermitteln. Das wäre technisch unmöglich. Unser Scanner liefert aber hervorragende Ergebnisse. Testen Sie ihn am besten einfach mit einem Scan Ihrer Internetseite auf avalex.de.

Die dynamischen Rechtstexte von avalex lassen sich ganz einfach in die eigene Internetseite integrieren. Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich. Gleichzeitig ist avalex nicht nur ein rechtliches, sondern auch technisches Produkt – beispielsweise müssen Sie als Kunde selbst für eine korrekte Installation und Aktualisierung des Plugins sorgen. Aus Erfahrung wissen wir, dass Kunden avalex mitunter falsch bedienen. Hier hilft der avalex Monitor, unser technisches Überwachungssystem. Damit wird sichergestellt, dass avalex Rechtstexte auf der Kundenseite korrekt ausgespielt werden. Zu diesem Zweck prüft der avalex Monitor die Kundendomain laufend auf technische Fehler und zeigt diese ggf. im Kundenkonto an.

  • Erzeugung von auf die eigene Internetseite abgestimmten, anwaltlich erstellten Rechtstexten
  • Automatische Aktualisierung der Rechtstexte
  • Abmahnkostenschutz
  • bei avalex: Wöchentliche Domainscans (bis zu 100 Unterseiten)
  • bei avalex: Automatische Infomails bei neuen Treffern
  • bei avalex: Durch Scanner erhöhte Chance, dass der Kunde alle für ihn relevanten Rechtstexte auswählt
  • bei avalex: Sicher sein, dass die Technik korrekt funktioniert durch den avalex Monitor
  • Günstiger Preis
  • Gegen Aufpreis: anwaltliche „Tiefenprüfung“ der Website durch Anbieter oder E-Commere-Partnerkanzlei, z.B. im Hinblick auf Werbeaussagen, Preisangaben oder Checkout-Prozess
  • Nutzungsrecht für Rechtstexte (bei avalex: auf Vertragsdauer begrenzt)
    • Keine individuelle Rechtsberatung
    • Abrechnung per Abonnement

    Übersicht und Vergleich

    Diebstahl Anwalt Statischer Generator Dynamischer Generator
    Rechtstexte
    Rechtssicher
    Nutzungsrecht an Texten Dauerhaft Dauerhaft avalex: Vertragslaufzeit
    Abmahnkostenschutz Einmalig (Stand der Erstellung) Dauerhaft für Vertragslaufzeit
    Automatische Aktualisierung
    Wöchentliche Domainscans (bis zu 100 Unterseiten)
    Automatische Infomails bei neuen Treffern
    Individuelle Beratung
    Kosten 0 Euro (vermeintlich) Vergleichsweise teuer Anbieterabhängig Anbieterabhängig